1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Recht: Recht: Strafbar oder nicht?

Recht Recht: Strafbar oder nicht?

09.01.2012, 20:07

Halle (Saale)/MZ. - Ist es Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede, "Oury Jalloh, das war Mord" zu rufen oder auf Transparente zu schreiben? Gerichtlich wurde das bisher nicht eindeutig geklärt. Straftaten nach den Strafgesetzbuch-Paragraphen 185 folgende werden fast ausschließlich auf Antrag verfolgt: Die Staatsanwaltschaft darf nicht von sich aus Ermittlungen aufnehmen, neben einer Anzeige muss vom Beleidigten oder Verleumdeten ein Strafantrag vorliegen. Zielt die Beleidigung auf eine Behörde, kann der Behördenchef diesen Antrag stellen. Allerdings: Dessaus Polizeipräsident Schnieber hätte gar nicht auf die Demo warten müssen, um gegen den Slogan vorzugehen. Denn auf der Website der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ist der Spruch seit mehr als fünf Jahren immer wieder zu lesen.

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg war bereits 2006 mit der Mord-These beschäftigt. Damals sollte es klären, ob die Stadt "schriftliche oder mündliche Behauptungen, Oury Jalloh sei ermordet oder vorsätzlich getötet worden", verbieten dürfe. Die Richter kamen zum Schluss: nein. Das Verbot wirkte ihnen zu pauschal, es enge damit vorab die Meinungsfreiheit ein. Tatsächlich könne nur anhand einer "konkreten Äußerungsweise und der konkreten Äußerungsumstände im Nachhinein" geprüft werden, ob zum Beispiel eine nicht vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckte Verleumdung vorliege.

TST

Am Landgericht Magdeburg läuft derzeit der zweite Prozess gegen einen früheren Dienstgruppenleiter der Polizei, dem eine Mitschuld am Tod Jallohs vorgeworfen wird. Im Gericht selbst sind Transparente und T-Shirts mit dem umstrittenen Slogan untersagt. Die Prozessordnung erlaube Demonstrationen und Meinungskundgebungen durch Zuschauer im Gerichtssaal nicht, erklärt Sprecher Christian Löffler. Dort seien sie auch durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Vor dem Gericht sei das anders - dort demonstriert die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh regelmäßig. In dem Prozess sind gestern weitere Verhandlungstage bis in den März hinein anberaumt worden.