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Prozess um zerstückelte Leiche in Dresden Prozess um zerstückelte Leiche in Dresden: Staatsanwalt fordert zehneinhalb Jahre Haft

04.03.2015, 16:06
Der Angeklagte Detlev G. (re.) wird am Landgericht in Dresden von zwei Mitarbeitern der Justiz zur Fortsetzung seines Prozesses in den Gerichtssaal geführt.
Der Angeklagte Detlev G. (re.) wird am Landgericht in Dresden von zwei Mitarbeitern der Justiz zur Fortsetzung seines Prozesses in den Gerichtssaal geführt. dpa Lizenz

Dresden - Im Mordprozess gegen einen Kriminalkommissar fordert die Staatsanwaltschaft zehneinhalb Jahre Haft für den Angeklagten. Der 57-Jährige soll einen Geschäftsmann getötet und zerstückelt haben.

Der Staatsanwalt sah es als erwiesen an, dass der ehemalige LKA-Beamte sein Opfer zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs getötet sowie die Totenruhe gestört habe. Der Staatsanwalt selbst nannte die Forderung in seinem Plädoyer am Mittwoch vor dem Landgericht Dresden ungewöhnlich. Auf Mord steht in der Regel eine lebenslange Freiheitsstrafe. „Eine lebenslange Haftstrafe halte ich aber für unangemessen hart“, erklärte der Staatsanwalt.

Mildernde Tatsachen

Als mildernd müsste die Tatsache bewertet werden, dass das 59 Jahre alte Opfer habe geschlachtet, zerstückelt und verspeist werden wollen. Das unterscheide den Fall erheblich von den üblichen Mordfällen, so der Staatsanwalt. Zudem habe sich der Angeklagte Detlev G. bisher nie etwas zuschulden kommen lassen. Der Staatsanwalt appellierte deshalb an das Schwurgericht, eine Strafmilderung „ernsthaft zu prüfen.“

Detlev G. soll im November 2013 einen Geschäftsmann aus Hannover zerstückelt und die Leichenteile im Garten seiner Pension im Gimmlitztal (Osterzgebirge) vergraben haben. Die Männer hatten sich zuvor in einem „Kannibalen“-Chat kennengelernt und per Mail verabredet. Der Angeklagte bestreitet die Tötung und gibt an, der 59-Jährige habe sich selbst stranguliert.

Genickbruch ist Todesursache

Der Staatsanwalt geht von einem Genickbruch als Todesursache aus. Der Angeklagte habe dem Geschäftsmann eine Schlinge um den Hals gelegt und sie an den Karabinerhaken einer Seilwinde geknotet. Das habe der 59-Jährige nicht selbst tun können, weil das Seil zu kurz gewesen sei, hieß es. Anschließend soll Detlev G. den elektrischen Seilzug betätigt und das Opfer nach oben gezogen haben.

Er habe die gesamte Zeit über die Herrschaft über die Tat gehabt, so der Staatsanwalt.
Die Nebenklage-Vertreter und die Verteidiger werden am 25. März ihre Plädoyers halten. Das Urteil soll am 1. April gesprochen werden. (dpa)