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Prozess um Sorgerecht Prozess um Sorgerecht: Richter werden wegen Rechtsbeugung angeklagt

23.11.2006, 09:00

Naumburg/dpa. - Dabei handelt es sich um zwei Richter desOberlandesgerichts (OLG) Naumburg und einen Richter des LandgerichtsHalle, teilte das OLG am Donnerstag mit.

Von Rechtsbeugung ist laut Gesetz die Rede, wenn einschwerwiegender und vorsätzlicher Verstoß gegen die Rechtsordnungvorliegt. Bei einer Verurteilung drohen ein bis fünf Jahre Haft. «DieAnklage ist bei uns eingegangen und wird den Beschuldigten zurStellungnahme zugestellt», sagte die Sprecherin des LandgerichtesHalle, Caroline Limbach. Danach entscheide das Gericht, ob dieAnklage zugelassen wird. «Es ist daher offen, wann ein Prozessbeginnen kann», sagte sie.

«Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Verfahren, das alsFamiliensache nichtöffentlich verhandelt wurde», teilte der Sprecherder OLG, Ralf Tiemann, weiter mit. «Schon deshalb verbietet sich eineinhaltliche Stellungnahme. Für Angehörige der Justiz gelten keineanderen Verfahrensregeln als für jeden anderen Bürger», erklärteTiemann.

Der Streit um den heute sieben Jahre alten Christofer hat in derVergangenheit sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(Straßburg) und das Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe) beschäftigt.Die deutsche Mutter hatte das Kind ohne Wissen des aus der Türkeistammenden Vaters zur Adoption freigegeben. Der kleine Junge wurdebei Pflegeeltern untergebracht.

Der in Deutschland lebende Vater kämpft seit rund sieben Jahrengegen die Pflegeeltern und das zuständige Jugendamt Wittenberg inallen Instanzen darum, seinen Sohn zumindest sehen zu dürfen. DieRichter in Straßburg und Karlsruhe pflichteten ihm bei. Hingegensollen sich die jetzt angeklagten Richter im Dezember 2004 darüberhinweg gesetzt und dem Vater das Umgangsrecht verwehrt haben.