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PROZESS PROZESS: Freispruch für angeklagten Richter

10.10.2012, 15:09

Halle/MZ/SZÖ. - Das Landgericht Halle hat gestern einen wegen Rechtsbeugung und Urkundenfälschung angeklagten Richter freigesprochen. Der 61-Jährige, der bis 2007 am Landgericht Dessau tätig war und seitdem suspendiert ist, stand vor Gericht, weil er nachträglich Urteile überarbeitet haben soll. In fünf Fällen habe er die schriftlichen Urteilsbegründungen nicht in der vorgeschriebenen Zeit von fünf Wochen geschrieben. Stattdessen soll er unvollständige Begründungen in der Geschäftsstelle des Landgerichts Dessau abgegeben haben, um diese nach dem Erhalt eines Eingangstempels wieder an sich zu nehmen.

Dies sei zwar ein Verstoß gegen die Strafprozessordnung, aber überschreite noch nicht die Schwelle zur Rechtsbeugung, so das Urteil. Denn zu Gute hielten die Richter dem Angeklagten, dass dieser in keinem Fall mit den Änderungen den ausgesprochenen Schuldspruch verändert oder das Ergebnis der Verhandlung falsch wiedergegeben habe.

Dienstrechtlich sei dies alles zu sanktionieren, nicht aber strafrechtlich, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Staron. Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann hingegen, der eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert hatte, kündigte Revision an. Dann muss der Bundesgerichtshof über den Fall entscheiden. Bis dahin ist das Disziplinarverfahren gegen den 61-Jährigen ausgesetzt, erklärte sein Anwalt Wolfgang Müller.