Polizeireform Sachsen-Anhalt Polizeireform Sachsen-Anhalt: Wie weit darf der Arbeitsweg für Beamte sein?

Magdeburg - Im Streit über die Versetzung von Beamten im Zuge der Polizeireform attackiert SPD-Innenexperte Rüdiger Erben den Landes-Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). „Das ist für Stahlknechts Reformvorhaben ein schwerer Rückschlag“, kommentierte Erben die gescheiterten Verhandlungen des Innenministers mit der Polizeigewerkschaft GdP über Ausnahmeregelungen bei den anstehenden Versetzungen von Beamten. „Das wird dazu führen, dass es noch zu Beginn der neuen Wahlperiode 2016 eine riesige Reformbaustelle bei der Polizei gibt“, sagte Erben mz-web.de.
Die GdP wollte nach eigenen Angaben erreichen, dass die Beamten höchstens 50 Kilometer weit von ihrem jetzigen Dienstort versetzt werden dürfen und die beiden unteren, am schlechtesten verdienenden Ränge ausgeklammert werden. Stattdessen muss das Ministerium jetzt jede einzelne Versetzung mit dem Personalrat klären. Laut Erben, der sich auf frühere Aussagen des Innenstaatsekretärs Ulf Gundlach (CDU) bezieht, könnte es um einige tausend Versetzungen gehen.
Erben: Polizeireform hinkt hinterher
„Wenn sich das Ministerium in jedem einzelnen Fall mit dem Personalrat streiten muss, wird das lange dauern“, sagte Erben. Er monierte, dass Stahlknecht keine Einigung mit der Gewerkschaft erreicht hat. Seiner Einschätzung nach sei die GdP kompromissbereitgewesen. Der SPD-Politiker empörte sich, dass Gundlach auf die GdP-Forderungen damit reagiert hatte, dass auch Lehrer und Richter pendeln müssten. „Das ist ein ziemlich schräger Vergleich“, kritisierte Erben. Ein Lehrer fange mit der Eingruppierung A13 an, einfache Polizisten mit A7. In A7 liegt das Grundgehalt bei etwa 2000 Euro im Monat, in A13 hingegen bei 3600 Euro. (Quelle: Besoldungstabellen in Bund und Ländern)
Laut Erben hinkt die Polizeireform schon jetzt dem ursprünglichen Zeitplan hinterher. Zum Juli diesen Jahres sollten überall die neuen Regionalbereichsbeamten eingesetzt sein und zum Oktober die neuen Streifenbereiche. Beides sei flächendeckend nicht passiert.
Die insgesamt drei Polizeigewerkschaften sind sich im Streit über die Versetzungen uneins. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) werfen der größeren Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor, am Scheitern der Verhandlungen Schuld zu sein. Die GdP habe eine Begrenzung auf maximal 30 Kilometer gefordert. „Diese Forderung hat die Dienstvereinbarung zum Scheitern gebracht“, teilten DPolG und BDK mit. (mz)