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Pflege-Einrichtungen in Sachsen-Anhalt Pflege-Einrichtungen in Sachsen-Anhalt: Minister begrüßt Trend zur Alten-WG

Von Kai Gauselmann 25.01.2015, 21:13
Immer mehr Menschen ziehen in eine Senioren-WG wie hier im Seniorenwohnhaus der Diakonie in Raguhn.
Immer mehr Menschen ziehen in eine Senioren-WG wie hier im Seniorenwohnhaus der Diakonie in Raguhn. Kehrer Lizenz

Magdeburg - Die Zahl der Sachsen-Anhalter, die in Pflege-Einrichtungen leben, steigt. 2004 gab es 584 Heime mit 32?134 Plätzen, im Vorjahr waren es 724 Einrichtungen mit 40?232 Plätzen - ein Anstieg um ein Viertel. Allerdings gehen auch mehr Beschwerden über die Einrichtungen ein. Und: Ambulante Formen wie Alten-Wohngemeinschaften werden beliebter. Das geht aus einer Bilanz des Landesverwaltungsamtes zur Heimaufsicht hervor.

„Die neuen, ambulanten Wohnformen bieten mehr Flexibilität als das klassische Heim und schaffen eine häusliche Atmosphäre“, erklärte Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes. Diese Wohngemeinschaften hätten im Schnitt zwölf Bewohner und einen Träger, etwa einen Pflegedienst oder einen Heimträger. 2012 gab es davon 46 Einrichtungen mit 378 Plätzen, 2013 dann 62 mit 474 Plätzen und aktuell 61 Einrichtungen mit 530 Plätzen.

Sozialminister erfreut

Sozialminister Norbert Bischoff (SPD) äußerte sich erfreut über den Trend. „Mit unserem Wohn- und Teilhabegesetz von 2011 haben wir offenbar genau den Nerv der Zeit getroffen. Der Weg für ältere Menschen, die Unterstützung benötigen, muss keine Einbahnstraße ins Heim sein“, sagte Bischoff der MZ.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften und Wohngruppen „bieten so viel Unterstützung wie nötig und lassen so viel persönlichen Freiraum wie möglich“, erklärte Bischoff. „Das Leben ist bunt, auch im Alter.“

Auf alle Einrichtungsformen bezogen sind allerdings auch die Beschwerden über Mängel angestiegen: Von 113 im Jahr 2012 auf 147 im vergangenen Jahr. Nur 49 erwiesen sich zuletzt als unbegründet. Zwei Jahre zuvor waren es nur 40 unbegründete Beschwerden. Nach Angaben von Pleye gehören zu den Mängeln unter anderem hygienische Probleme, unzureichende Pflege, nicht ausreichend qualifiziertes Personal, zu wenig Essen oder die nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Medikamenten. „Wir erfassen da ein breites Spektrum an Mängeln“, sagte der Chef des Landesverwaltungsamtes. Seine Behörde erteilt dann Auflagen oder verhängt Bußgelder.

Mehr Prüfungen

Laut Pleye hat seine Heimaufsicht vergangenes Jahr mehr Prüfungen durchgeführt, als es Einrichtungen gibt: 779. Die schwerste Sanktion, die Schließung der Einrichtung, musste Pleyes Behörde nur in einem Fall verhängen: In einer Einrichtung in Halberstadt waren die sieben Bewohner nach dem Wegfall des Pflegevertrages ohne Betreuung sich selbst überlassen.

Die vermehrten Beschwerden sieht Minister Bischoff positiv. „Ich freue mich regelrecht. Wer sich beschwert, dokumentiert doch, dass er sich mit seiner Umwelt auseinandersetzt. Das ist ein gutes Zeichen von aktiver Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, so Bischoff. Nicht ohne Grund sei mit dem Wohn- und Teilhabegesetz ein verbindliches Beschwerdemanagement verpflichtend eingeführt worden. „Der Plan ist also aufgegangen.“ (mz)