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Nichtraucherschutz in Sachsen-Anhalt Nichtraucherschutz in Sachsen-Anhalt: Zwei weitere Kneiper klagen

28.03.2008, 13:02
Mit der Zigarette in die Kneipe? Wenn es nur einen Raum gibt, muss er rauchfrei sein - das Model mit der Zigarette müsste also vor die Tür. (Foto: dpa)
Mit der Zigarette in die Kneipe? Wenn es nur einen Raum gibt, muss er rauchfrei sein - das Model mit der Zigarette müsste also vor die Tür. (Foto: dpa) EPA

Dessau-Roßlau/dpa. - Beim Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau sind zwei weitere Verfassungsbeschwerden gegen Sachsen-Anhalts Nichtraucherschutzgesetz eingegangen. Es handele sich um Klagen von zwei Betreibern von Ein-Raum-Kneipen aus Burg, teilte das Gericht am Freitag mit. Den Richtern liegen nun vier Beschwerden vor, mit denen sich drei Gastwirte und drei Diskothekenbetreibergegen das Gesetz wehren. Das Rauchverbot gilt in Sachsen-Anhalt seitdem 1. Januar in vielen öffentlichen Gebäuden sowie in Restaurants, Diskotheken und Kneipen. Gaststätten mit zwei Räumen können imGegensatz zu Discos einen abgeschlossenen Raum als Raucherraumausweisen.

In Sachsen darf nach einer vorläufigen Gerichtsentscheidung inkleinen Kneipen weiter geraucht werden. Der Verfassungsgerichtshof inLeipzig hatte das sächsische Nichtraucherschutzgesetz am Donnerstagfür Ein-Raum-Gaststätten ausgesetzt, die vom Inhaber geführt werden.Damit hatten Kneipenbesitzer im Eilverfahren zunächst einen Erfolgerzielt. Das Gericht muss noch in der Hauptsache entscheiden.

Mit den Verfassungsbeschwerden in Sachsen-Anhalt wird sich dasVerfassungsgericht in Dessau-Roßlau voraussichtlich im April erstmalsbeschäftigen. Bis dahin werden Stellungnahmen von Landesregierung undLandtag zu den Beschwerden erwartet. Die sechs Kläger sehen sichunter anderem in ihrer Berufsfreiheit verletzt.

Die FDP-Landtagsfraktion forderte angesichts der Entscheidung inSachsen und früherer Urteile in Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein eine Überarbeitung des Nichtraucherschutzgesetzes. «Es istnur eine Frage der Zeit, bis es in Sachsen-Anhalt zu vergleichbarenUrteilen kommt», sagte die Landtagsabgeordnete Lydia Hüskens nachFraktionsangaben am Freitag in Magdeburg.