Kommentar zum Flaggehissen Schwarz-Rot-Gold gehört allen
Beim Umgang mit der Bundesflagge sollten die Kreistage nicht in die Falle laufen.

Magdeburg/MZ - Dem drängendsten Problem in den sachsen-anhaltischen Schulen wird man mit schwarz-rot-goldenen Flaggen vor dem Eingangsportal nicht abhelfen können. Mag sich die Fahne draußen noch so schön im Winde bauschen – solange drinnen nicht genügend Lehrer da sind, um die vorgeschriebenen Einheiten Mathe, Englisch und Chemie zu erteilen, darf sich kein Politiker im Land zufrieden zurücklehnen. Das Aufziehen der Bundesflagge ist reine Symbolpolitik. Man kann das machen, ja. Aber: Niemand sollte sich davon zu viel versprechen.
Zu Schwarz-Rot-Gold sollte sich jeder in diesem Land bekennen können. Entstanden im Kampf um Einheit und Freiheit, war diese Flagge Reaktionären und Demokratiefeinden seit jeher ein Dorn im Auge. Als „Schwarz-Rot-Mostrich“ verhöhnten sie die Farben in der ersten deutschen Demokratie.
Die Farben verbanden Ost und West während der Teilung
Die Nazis ersetzten die Reichsflagge dann durch das Symbol ihrer verbrecherischen Bewegung. Nach dem Krieg blieb die schwarz-rot-goldene Fahne ein verbindendes Element zwischen Ost und West, wenngleich die DDR ihr Staatswappen darüber setzte.
In Sachsen-Anhalt war es bislang üblich, kommunale Gebäude nur an besonderen Tagen zu beflaggen. Wird die Flagge vor Landratsamt und Kreismusikschule, vor Sekundarschule und Gymnasium künftig täglich gehisst, ist so ein Betonen freudiger und trauriger Gedenktage nicht mehr möglich. Gleichwohl: Man kann das so beschließen, wenn man andere Effekte höher einstuft, etwa die Hoffnung auf eine größere Identifikation mit den Werten des Grundgesetzes, die die Flagge verkörpert.
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Im Jerichower Land gelang es der AfD, die CDU für einen Flaggen-Antrag auf ihre Seite zu ziehen. Wie es scheint, findet man anderswo klügere Wege, um eigene Positionen deutlich zu machen und zugleich Abstand zu Extremisten zu wahren. Schwarz-Rot-Gold jedenfalls gehört keiner Partei. Es gehört uns allen.