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Nach Urteil Nach Urteil: Heimarbeitsplatz für Landrat außer Dienst

Von Markus Wagner und Hendrik Kranert 02.07.2007, 16:58

Wittenberg/Magdeburg/MZ. - Gerade erst ist Hartmut Dammer (parteilos) als Landrat aus Wittenberger Diensten entlassen worden, richtet er sich in seinem Wohnort Jahmo schon einen Heimarbeitsplatz ein - als Angestellter des Landkreises Wittenberg. Dammer hatte sich am Montag bei seinem bisherigen Untergebenen zum Dienst gemeldet - mit Erfolg.

"Ich habe vor, mich von Dammer in juristischen Fragen beraten zu lassen", sagt Günter Schöley, bis zur Vereidigung des neuen Landrats Jürgen Dannenberg (Linke) amtierende Verwaltungschef in Wittenberg. Die Dienste für den Kreis soll Dammer nun von daheim aus erledigen - per Tele-Arbeitsplatz.

Dass Dammer wieder für den Landkreis tätig wird, geht auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichts zurück. Der bisherige Landrat von Schönebeck, Erik Hunker (parteilos) hatte erfolgreich auf Weiterbeschäftigung bei vollem Gehalt geklagt (die MZ berichtete). Hunker wie Dammer waren 2002 beziehungsweise 2001 für sieben Jahre als Landrat gewählt worden. Mit der Kreisreform am 1. Juli aber änderte sich die Geschäftsgrundlage, beide sitzen in den neuen Kreisen nicht mehr an der Spitze der Verwaltung. Das Land wollte die Landräte außer Dienst bis zum Ende ihrer ursprünglichen Amtszeit bei 75 Prozent der Bezüge nach Hause schicken. Die Richter aber schoben dem einen Riegel vor und entschieden, dass Landräte bei voller Bezahlung bis Ende 2008 ihrer bisherigen Arbeit angemessen weiter beschäftigt werden müssen, wenn diese dies wollen.

Und genau das hat Dammer nun signalisiert, obwohl es keine Stelle für ihn gibt. Rund 6 000 Euro brutto pro Monat dürfte Dammer für seine Beratung erhalten - so viel verdient ein Landrat in Sachsen-Anhalt nach Angaben des Innenministeriums. Bliebe Dammer zu Hause, bekäme er 75 Prozent.

Das Urteil des Verfassungsgerichts hat in Magdeburg für Wirbel gesorgt. "Das war ein gewisser Schlag", sagte Staatssekretär Rüdiger Erben. Von den Landräten außer Dienst bestünden aber nur Hunker und Dammer auf eine Anstellung. Eine Weiterbeschäftigung dürfe sicher "nur eingeschränkt möglich sein". Die Kreistag müssten nun die früheren Landräte in den einstweiligen Ruhestand versetzen - für 75 Prozent ihrer Bezüge. Aber das kann dauern.