1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Justizvollzug: Nach Tod von Dschaber al-Bakr im Justizvollzug: So sicher sind Gefängnisse in Sachsen-Anhalt

Justizvollzug Nach Tod von Dschaber al-Bakr im Justizvollzug: So sicher sind Gefängnisse in Sachsen-Anhalt

Von Oliver Müller-Lorey 14.10.2016, 09:11
Ein Insasse einer Justizvollzugsanstalt steht am vergitterten Fenster seiner Zelle.
Ein Insasse einer Justizvollzugsanstalt steht am vergitterten Fenster seiner Zelle. dpa-Zentralbild

Leipzig/Halle (Saale) - Zwei Tage nachdem sich der mutmaßliche Terrorist Dschaber al-Bakr im Leipziger Gefängnis das Leben genommen hat, fragen sich viele Sachsen-Anhalter, ob eine solche Panne auch hierzulande möglich ist. Denn die Justizgesetze der beiden mitteldeutschen Länder unterscheiden sich in einigen Punkten.

Kommt es auch in Gefängnissen in Sachsen-Anhalt zu Suiziden?
Auch in Sachsen-Anhalt bringen sich Gefangene in der Haft um, jedoch deutlich seltener als im Nachbarland. Während sich hierzulande seit dem Jahr 2011 insgesamt sieben Häftlinge das Leben nahmen, waren es in Sachsen 20.

Wie hoch schätzt das Ministerium die Gefahr ein, dass sich ein Fall wie in Leipzig hierzulande ereignet?
Ausschließen will das Justizministerium einen Fall wie in Leipzig nicht. „Wie die Zahlen zeigen, können Selbsttötungen im Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt nicht zu einhundert Prozent ausgeschlossen werden“, sagt Ministeriumssprecher Detlef Thiel.

Hat der Suizid von Dschaber al-Bakr Folgen für die Unterbringung der Gefangenen in Sachsen-Anhalt?
Nein, laut Justizministerium hat der aktuelle Fall keine Auswirkungen auf die Regeln in hiesigen Gefängnissen. Alle Regelungen bleiben bestehen.

Werden Gefangene in Sachsen-Anhalt besser bewacht als in Sachsen?
Die Justiz hat hierzulande zumindest mehr Möglichkeiten als die sächsischen Behörden. Dort ist eine Videoüberwachung von Hafträumen, sprich Zellen gesetzlich verboten. In Sachsen-Anhalt kann ein Gefangener hingegen auch videoüberwacht werden, wenn die Gefahr besteht, dass er sich selbst oder anderen etwas antut.
Andere Maßnahmen sind die Trennung des Gefangenen von anderen Häftlingen oder die Unterbringung in einem „besonders gesicherten Haftraum“, einem kahlen Raum ohne gefährdende Gegenstände. (mz)