"Missverständlich" formuliert "Missverständlich" formuliert: Regierung relativiert striktes Veranstaltungsverbot

Magdeburg - Sachsen-Anhalt will das neue, strikte Verbot sämtlicher Versammlungen und Veranstaltungen in der Corona-Krise regelmäßig überprüfen und je nach Lage auch schon vor dem 31. August schrittweise lockern. Das stellte Regierungssprecher Matthias Schuppe am Wochenende gegenüber der MZ klar.
Lockerung je nach Lage
Nach dem Wortlaut der neuen Landesverordnung sind sämtliche Versammlungen mit mehr als zwei Personen bis Ende August verboten, Ausnahmen gelten für die Arbeit und enge Verwandte. Die Formulierung der neuen Landesverordnung sei an dieser Stelle „missverständlich“, räumte Regierungssprecher Schuppe nun ein. Die darin genannte Verbotsfrist bis Ende August solle in erster Line für Großveranstaltungen ab 1.000 Personen gelten.
Nichtsdestotrotz erfasst das jetzige Verbot alle Versammlungen ab drei Personen, und zwar nicht nur unter freiem Himmel, sondern auch in Privaträumen. Damit wären sämtliche Einschulungsfeiern, Geburtstage und Hochzeiten auch im kleinen Rahmen bis zum September betroffen. Die Staatskanzlei versicherte am Wochenende aber, dass eine Lockerung für derlei kleine Veranstaltungen auch schon früher geprüft werde.
Konkret: Alle zwei Wochen, beginnend mit dem 4. Mai. Je nach Entwicklung der Corona-Infektionslage seien so auch Lockerungen vor Ende August denkbar, sagte Regierungssprecher Matthias Schuppe zu. „Allerdings wird es auch in nächster Zeit keine Familienfeiern mit 40 oder 50 Personen geben können“, sagte er der MZ.
Schrittweise Lockerungen seien zwar erst denkbar, „wenn die Verhältnisse dies erlauben“, so Schuppe. Angesichts der offenen Lage riet die Staatskanzlei am Wochenende dennoch dazu, noch nicht überstürzt sämtliche Pläne bis Spätsommer zu streichen. Es gebe nach aktueller Lage „keinen Anlass, kleinere Veranstaltungen schon jetzt flächendeckend abzusagen“, so die Staatskanzlei.
Kritik an scharfer Verordnung
Mit Unverständnis hatten selbst Mitglieder der Koalition auf die Schärfe des formulierten Verbots reagiert. „Wenn es nicht so gemeint ist, wie es dort steht, muss es geändert werden“, sagte SPD-Innenpolitiker Rüder Erben. Das Land habe sich mit dieser Formulierung eine der schärfsten Regelwerke bundesweit gegeben. „Da hat Sachsen-Anhalt wirklich ein Alleinstellungsmerkmal.“ Andere Länder, etwa Hamburg, erwähnen ausdrücklich Großveranstaltungen und definieren diese auch mit der 1.000-Personen-Grenze.
Vor diesem Hintergrund will sich Erben auch nicht mit der Beteuerung der Staatskanzlei begnügen: „Die Leute sollen sich ja an Verordnungen halten können, nicht an Pressemitteilungen.“ Um dies klarzustellen, müsse man auch nicht zwei Wochen warten. (mz)