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Klage gegen Rundfunkbeitrag Klage gegen Rundfunkbeitrag: Frau gewinnt Rechtsstreit vor Bundesverwaltungsgericht

02.10.2017, 13:59

Leipzig - Es könnte möglicherweise eine Entscheidung mit Signalwirkung sein, die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gefällt hat: Eine Betreiberin eines Hostels im bayerischen Neu-Ulm hat eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag gewonnen.

Die Frau zog vor Gericht, da sie den Betrag von 17,50 Euro monatlich zahlen sollte, obwohl die Zimmer ihres Hostels weder über einen Fernseher, noch ein Radio oder eine Internetverbindung verfügen würden.

Frau gewinnt Klage gegen Rundfunkbeitrag: Erstes Urteil dieser Art

Mit ihrer Klage hatte die Betreiberin Erfolg: Die Richter stimmten der Argumentation der Klägerin zu. Das heißt im Umkehrschluss: Besitzt ein Hostel- oder Hotelzimmer keinerlei Empfangsmöglichkeiten, wird auch kein Rundfunkbeitrag fällig. Ob das tatsächlich der Fall sei, wäre allerdings laut Gericht noch zu prüfen.

Das Gerichtsverfahren sei das erste, in dem eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag Erfolg hatte, wie die Wolfsburger Allgemeine Zeitung berichtet. Laut des Medienportals haben sämtliche Gerichte vorher stets für den Rundfunkbeitrag argumentiert. (mz)