1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Wirtschaft
  6. >
  7. Verstoß gegen EU-Recht?: GEZ: Verstoß gegen EU-Recht? Gericht prüft Rundfunkbeitrag

Verstoß gegen EU-Recht? GEZ: Verstoß gegen EU-Recht? Gericht prüft Rundfunkbeitrag

07.09.2017, 21:08

Tübingen/Luxemburg - Ist der Rundfunkbeitrag mit EU-Recht vereinbar? Das Landgericht Tübingen (Baden-Württemberg) lässt genau das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg prüfen, berichtet die Zeitung „Welt“.

Deutscher Richter lässt Rundfunkbeitrag von EU-Gericht prüfen

Das Landgericht hat danach bereits im August zur Klärung einen detaillierten Fragenkatalog nach Luxemburg geschickt. „Durch einen Einzelrichter [...] erfolgte eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof“, bestätigte ein Richter der „Bild“. Antworten auf den Fragenkatalog werden allerdings erst im kommenden Jahr erwartet.

Rundfunkbeitrag vor EuGH: Das war der Auslöser

Wie die „Legal Tribune Online“ schreibt, waren verschiedene Vollstreckungsbefehle, die der Südwestrundfunk (SWR) aufgrund von ihm selbst erstellter Festsetzungsbescheide erlassen hatte, der Auslöser für die Entscheidung des Tübinger Richters, den GEZ-Beitrag prüfen zu lassen.

In Deutschland ist es den Rundfunkanstalten gestattet, die Gebühren selbst einzutreiben. Dass dieses Modell mit Europäischem Recht vereinbar ist, wird vom Landgericht Tübingen offensichtlich bezweifelt. Danach könnte der Rundfunkbeitrag gegen das Gleichheitsrecht und Diskriminierungsverbot sowie gegen die Informations- und Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU verstoßen.

Die meisten Staaten Europas besitzen einen öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gestellten Rundfunk, der über Gebühren finanziert wird. Aber die Gebührenmodelle unterscheiden sich. In Griechenland etwa handelt es sich bei der Rundfunkgebühr um einen Aufschlag auf die Stromrechnung, deren Höhe vom jeweiligen Stromverbrauch abhängt. In den Niederlanden, Portugal oder Spanien werden keine Rundfunkgebühren erhoben. Die dortigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden über Steuern aus dem Staatshaushalt finanziert.

Wann wird mit einer Entscheidung zu rechnen sein?

Wie geht es weiter? Der Fragenkatalog aus Tübingen wird vom EuGH wie jede andere Rechtssache behandelt - und das kann viele Monate dauern, schreibt die „Welt“. Danach werden die Antworten an Tübingen übermittelt, wo die Klage entschieden wird. Das EuGH entscheidet also nicht selbst, er erstellt nur eine Experten-Einschätzung. Ob der Rundfunkbeitrag dann gekippt wird, bleibt abzuwarten. (mz)