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Adrianus Straathof Adrianus Straathof: Urteil zu Schweinehaltung bestätigt

23.11.2016, 17:24

Leipzig/Magdeburg - Mehr Platz für Schweine: Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt gegen einen Betrieb des umstrittenen Schweinezüchter Adrianus Straathof ist rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Eine Anordnung des Landkreises Jerichower Land, wonach Schweinen mehr Platz zur Verfügung gestellt werden müsse, ist damit rechtmäßig.

Vorschrift: Schweine brauchen genügend Platz, um sich ungehindert ginlegen zu können

Die Tierärzte des Landkreises hatten die Enge der sogenannten Kastenstände moniert, in denen die Schweine untergebracht waren. Sie beriefen sich dabei auf eine Vorschrift in der Nutztierhaltungsverordnung, wonach die Tiere genug Platz brauchen, um sich ungehindert hinlegen und Kopf und Beine ausstrecken zu können.

Das Urteil gelte zwar zunächst nur für die beteiligten Parteien, sagte eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts. Es habe aber Wirkung über den Fall hinaus, weil es sich um die höchstrichterliche Auslegung einer Rechtsnorm handele. „Die Praxis muss so sein, wie es das Gericht entschieden hat: die Schweine brauchen ausreichend Platz, um sich hinlegen zu können“, sagte die Sprecherin.

Beschluss gegen Adrianus Straathof ist für die Grünen Meilenstein für den Tierschutz

Die agrarpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Dorothea Frederking, bezeichnete den Beschluss des Gerichts als Meilenstein für mehr Tierschutz. Die Entscheidung gelte bundesweit und sei wegweisend. In den deutschen Ställen werde sich künftig viel ändern. Frederking forderte auch europaweit einheitliche Regelungen.

Oberverwaltungsgericht bestätigt Berufsverbot gegen Adrianus Straathof

In einem weiteren Verfahren hatte das Oberverwaltungsgericht vor zwei Wochen das Berufsverbot gegen Straathof bestätigt. Straathof war die Tierhaltung 2014 nach mehreren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz untersagt worden. Dagegen war der Schweinemäster in mehreren Instanzen vorgegangen. Straathof ist einer der größten Schweinezüchter Europas. Im Herbst 2014 zog sich der Unternehmer nach massiven Vorwürfen der Tierquälerei seitens Behörden und Tierschützern aus der Geschäftsführung seiner LFD Holding zurück. (dpa/mz)