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Osterfeuer bei Waldbrandgefahr Osterfeuer bei Waldbrandgefahr: Nicht überall lodert es

Von Julius Jasper Topp 17.04.2019, 15:29
Osterfeuer wie hier im Vorjahr in Kemberg sind nicht überall erlaubt.
Osterfeuer wie hier im Vorjahr in Kemberg sind nicht überall erlaubt. Klitzsch

Wittenberg - Wegen der steigenden Waldbrandgefahr werden die Bewohner einiger Gemeinden im Kreis auf Osterfeuer verzichten müssen. Messlatte dafür, ob Feuer entfacht werden darf oder nicht, sind die Waldbrandgefahrenstufen, die das Betreuungsforstamt Annaburg für den Kreis herausgibt.

Die aktuelle Gefahrenstufe liegt an der Grenze zum völligen Feuer-Verbot. Es liegt aber letztendlich in der Hand der Kommunen, ob die Osterfeuer stattfinden oder nicht. Einige Gemeinden haben alle Osterfeuer abgesagt, andere erlauben das nur den Feuerwehren.

Stufe drei von fünf

Seit dem 5. April gilt in den Gebieten Vorfläming, Dübener Heide und Elsterland Gefahrenstufe drei von fünf. Das bedeutet, dass Privatleute ohne Genehmigung keine größeren Osterfeuer abbrennen dürfen. Die Ordnungsämter der Stadt können aber Ausnahmegenehmigungen erteilen - meist erhalten diese die Freiwilligen Feuerwehren. Die haben unter anderem die Auflage, dass ausreichend Personal vor Ort ist und im Notfall sofort gelöscht werden kann.

Wie Detlef Schulze vom Betreuungsforstamt Annaburg erklärt, stehe man derzeit auf der Schwelle zur Waldbrandstufe vier. Spätestens Sonntag, so prognostiziert die Behörde am Mittwoch, soll die zweithöchste Stufe erreicht sein.

Bei Gefahrenstufe vier sei auch mit den größeren Osterfeuern der Freiwilligen Feuerwehren Schluss. Die Annaburger Behörde hat im gesamten Landkreis Kameras verteilt, die die Rauchentwicklungen erfassen. „Von der Rauchentwicklung her gibt es keinen Unterschied zwischen einem Waldbrand und einem Osterfeuer“, sagt Schulze. So könnte dann schnell ein Fehlalarm ausgelöst werden. Welche Waldbrandgefahrenstufe gilt, entscheidet die Behörde in Annaburg auf Grundlage von Daten, die aus dem Wetterinstitut in Leipzig angeliefert werden.

In Zahna-Elster finden zumindest die Osterfeuer der Feuerwehren statt. „Wir hoffen, dass die Leute privat vernünftig sind und keine größeren Feuer entfachen“, sagt der Leiter des Ordnungsamtes in Zahna-Elster, Mathias Kruschke.

Im Zweifel geben die Veranstalter oder die Ordnungsämter der Kommunen Auskunft darüber, ob die Osterfeuer trotz der Trockenheit stattfinden können oder nicht. Einen Überblick über die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen bietet die Waldbrand-App des Landes. Die ist unter http://waldbrandapp.landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de zu finden. Steigt die Stufe auf vier, können keine Osterfeuer mehr stattfinden.

„Gegen einen kleinen Feuerkorb im privaten Kreis haben wir nichts, aber Lagerfeuer sind zu gefährlich, weil der Funkenflug das trockene Gras anstecken kann“, sagt er. Wer trotzdem in Zahna-Elster ein großes Osterfeuer ohne Genehmigung entfacht, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belangt werden. Falls außerdem die Feuerwehr anrücken muss, kämen die Kosten für den Einsatz noch oben drauf.

Ebenso sieht es in Gräfenhainichen und Wittenberg aus: „Wir erlauben den privaten Antragstellern Feuerschalen - und die Feuerwehren, die ja selbst absichern, dürfen ihre Osterfeuer wie gewohnt durchführen“, sagt Gräfenhainichens Bürgermeister Enrico Schilling (CDU). Als Stadt habe man sich nicht als Spielverderber gerieren wollen. In Wittenberg finden auch die privaten Osterfeuer wie das der Kirchen auf dem Marktplatz statt. In Bad Schmiedeberg und Kemberg erlauben die Ordnungsämter grundsätzlich nur Osterfeuer, bei denen die örtlichen Feuerwehren involviert sind.

Zwei Gemeinden ohne Feuer

Anders sieht das in Coswig aus. Die Stadt hat alle Osterfeuer abgesagt, auch die der Feuerwehren. Man habe seine Lehren aus dem letzten Sommer mit den Feld- und Waldbränden gezogen, hieß es aus dem dortigen Ordnungsamt. Das habe bei einem Teil der Veranstalter zwar für Kopfschütteln gesorgt, im Zweifel wolle man aber auf Nummer Sicher gehen.

Oranienbaum-Wörlitz hat ebenfalls alle Osterfeuer abgeblasen. Die Feuerwehr vor Ort habe starke Bedenken wegen der Trockenheit gehabt, hieß es aus dem dortigen Ordnungsamt. Feuerschalen sind aber auch hier erlaubt - die Behörde bittet darum, einen Eimer mit Löschwasser parat zu halten.

Der Kreis ist für „Brauchtumsfeuer“, wie es im Behördensprech heißt, nicht zuständig. Allerdings wird hier das Verbrennen von Grünschnitt geregelt. Das ist übrigens zwischen dem 31. März und dem 15. Oktober im Kreis verboten, erklärt Kreissprecher Ronald Gauert. (mz)