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Gesamtschule im Gartenreich Gesamtschule im Gartenreich: Ex-Schulleiter scheitert mit Klage

Von Andreas Behling 19.04.2020, 07:11

Oranienbaum - Der einstige Schulleiter der Gesamtschule im Gartenreich (GiG) in Oranienbaum ist vor der 8. Kammer des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau gescheitert. Nach ausführlicher Erörterung der Standpunkte wies das Gericht unter dem Vorsitz von Petra Platzer die Klage des Mannes ab. Eine Entscheidung hatte ergehen müssen, weil der erneut angeregte Vergleich keine Zustimmung fand.

Vorstand entscheidet

Die GiG war im Herbst vorigen Jahres in Turbulenzen geraten. Erst hatte der Schulleiter am 16. Oktober 2019 gekündigt. Dann musste die gymnasiale Oberstufe eingestellt werden. Später kam es zur Wahl eines neuen Vorstandes und Aufsichtsrates. „Zunächst einmal begrüßen wir es, dass das Gericht unmissverständlich und ohne Einschränkungen die Klage abgewiesen hat“, sagte die GiG-Geschäftsführerin Martina Weigel. „Ob und welche weiteren Schritte gegangen werden, entscheidet der Vorstand“, fügte sie hinzu.

Nach der eigenen Kündigung des Mannes kam es unmittelbar darauf am 17. Oktober 2019 zur außerordentlichen fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber. Zu der führten mehrere Gründe, die der GiG erst nach der Kündigung des Pädagogen bekannt wurden. So habe der Mann noch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses auf den digitalen Schulterminkalender zugegriffen. Außerdem habe er sich Personalunterlagen angeeignet und diese ohne Wissen des Arbeitgebers an andere Personen herausgegeben.

Diesen Schritt begründete er damit, dass aus seiner Warte die Eigentumsrechte beim jeweiligen Lehrer lagen. „Die Dokumente waren an uns adressiert“, widersprach die Gegenseite. Bei den Schriftstücken sei es um die Zulassungen zur Lehrertätigkeit gegangen. Diese Unterrichtsgenehmigungen - ausschließlich für die beschäftigende Schule ausgestellt - hätten nichts mit dem Nachweis des universitären Abschlusses zu tun. „Sie kennen sich als Schulleiter mit den Termini aus“, meinte die Richterin. Möglicherweise sei also der Vertrauensbereich tangiert worden, indem der Schulleiter seine Befugnisse überschritt.

Trotz eines abgeschlossenen Fünf-Jahres-Vertrages, so ein weiterer Vorwurf der GiG, habe sich der Ex-Schulleiter im Bereich des öffentlichen Dienstes neu orientiert. Ferner habe er „aktiv und unterstützend“ daran mitgewirkt, dass sich neben ihm weitere Lehrer entschlossen, die Schule zu verlassen. Eine solche aktive Abwerbung wurde vom Kläger in Abrede gestellt. Die beklagte Bildungseinrichtung - auf einen anderen Punkt der Klage eingehend - ging ihrerseits davon aus, dass die berechneten Überstunden unzutreffend und folglich nicht zu bezahlen seien.

„Auf wackligen Beinen“

„Es gab die 40-Stunden-Woche. 30 Stunden für die reine Schulleitung und sechs Stunden im Unterrichtseinsatz“, erläuterte Martina Weigel. Letztere seien wegen der Vor- und Nachbereitung mit dem Faktor 1,6 zu multiplizieren. Diese Unterscheidung zwischen Schulleiter und Lehrer hielt Falk Grätz, Anwalt des Klägers, für nicht korrekt. Indes sah auch das Gericht die vorgelegten Zahlen „ein bisschen auf wackligen Beinen“. Im Übrigen nahm die Richterin in dem knapp 80-minütigen Kammertermin davon Abstand, den Akteninhalt komplett darzustellen. Dieser sei wesentlich umfassender, merkte sie an.

Sperrung erst im Februar

Außerdem verzichtete sie darauf, die persönlichen Befindlichkeiten ausführlich zu thematisieren. „Wir haben eine hohe Auffassungsgabe und verstanden, dass sie sich nicht ausstehen können“, hielt sie generalisierend fest.

Auf die technische Frage der Verquickung von persönlichen Daten und dem auch durch das Landesschulamt einzusehenden Schulkalender eingehend, meinte Petra Platzer, es wäre erforderlich gewesen, den privaten PC vom anderen System zu entkoppeln. Die GiG verwies darauf, dass der Kalender noch lange nach dem Weggang des Mannes von ihm genutzt worden sei. So nachweislich noch im Dezember 2019. Zur endgültigen Sperrung sei es erst Anfang Februar 2020 gekommen.

Endgültiger Abschied

Nach der im November 2019 vollzogenen turnusmäßigen Neuwahl der Vorstände und Aufsichtsräte durch die Generalversammlung der Genossenschaft „Gesamtschule im Gartenreich“ verabschiedeten sich am 29. Februar die ehemaligen Vorstände Petra Dräger-Röder und Martina Weigel sowie die Aufsichtsräte Beate Ibiß, Ellen Müller und Uwe Zimmermann endgültig aus ihren Ämtern. Sie hatten übergangsweise die gewählten ehrenamtlichen Vertreter in ihre neuen Aufgaben begleitet.

In Anwesenheit von Schulleiterin Kathleen Uebe und ihrer Stellvertreterin Alida Ziehm nutzte Uwe Zimmermann die Gelegenheit, seinen Dank für die enorme, zehnjährige Arbeit am Schulprojekt auszusprechen. Der neue Aufsichtsrat Jan-Henryk Richter-Listewnik würdigte ebenfalls die Aufbauarbeit der Ehemaligen. Zugleich ist Martina Weigel, bisher im Vorstand und kaufmännische Leiterin der GiG, ab dem 1. März 2020 zur Geschäftsführerin bestellt worden. (mz)