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Friedhöfe in Oranienbaum-Wörlitz Friedhöfe in Oranienbaum-Wörlitz: Weg frei für Ehrengräber

Von Andreas Behling 19.09.2016, 07:37
Wiesenfläche auf dem Friedhof in Griesen.
Wiesenfläche auf dem Friedhof in Griesen. Behling

Oranienbaum-Wörlitz - Auf den Friedhöfen der Stadt Oranienbaum-Wörlitz sind Veränderungen vorgesehen. Zum einen sollen in den Ortsteilen Oranienbaum und Griesen geeignete Flächen für halbanonyme Urnenbestattungen angelegt werden. Das bedeutet, dass auf bislang ungenutzten Rasenflächen pflegeleichte Platten oder Tafeln mit den Namen sowie dem Geburts- und Sterbetag integriert werden können.

Ferner wird die Chance bestehen, auf diesem ausgewiesenen Areal Erdbestattungen vorzunehmen. „Weil für manche Menschen eine Einäscherung nicht in Frage kommt“, sagte Sabine Clare, die in der Verwaltung das Friedhofswesen betreut, im Hauptausschuss.

Die zweite Änderung eröffnet den Ortschaften die Möglichkeit, jenen Personen, die sich zu ihren Lebzeiten um das Wohl der Gemeinde besonders verdient gemacht haben, einen Begräbnisplatz kostenfrei zur Verfügung zu stellen. „Das sind so genannte Ehrengräber“, erläuterte Sabine Clare. Auf die Angehörigen kommen in solchen Fällen weder Grabgebühren noch Bewirtschaftungsgebühren zu, lediglich die Kosten für einen Grabstein haben sie zu tragen.

Der Oranienbaum-Wörlitzer Bürgermeister Uwe Zimmermann (Linke) erklärte, man müsse unterscheiden, ob für einen verdienstvollen Bürger, der gestorben ist, ein Ehrengrab eingerichtet oder ob zur Würdigung die Ehrenbürgerschaft verliehen wird. Ersteres sei Sache des jeweiligen Ortschaftsrates. Letzteres passiere zu Lebzeiten der jeweiligen Person und erfordere zudem die offizielle Ernennung durch einen Beschluss des Stadtrates. Sabine Clare vom Ordnungsamt fügte hinzu, dass mit dem Tod eines Ehrenbürgers auch die Ehrenbürgerschaft erlischt.

Für die Ehrengräber sollen Plätze genutzt werden, die meistens schon über Jahrzehnte hinweg bestehen, aber aufgrund ihrer erhaltenswerten Architektur und Gestaltung sowie ihrer kulturhistorischen Bedeutung nicht eingeebnet wurden. Sie können nun durch die spezielle „Widmung“ nachgenutzt werden (siehe auch „Ehrengrab heißt nicht Ehrenbürgerschaft“). Vorgesehen ist, diese Erinnerungsstätten mit einer pflegeleichten Dauerbepflanzung wie etwa Efeu auszustatten. Dies hielte den Pflegeaufwand durch den Kommunalservice Oranienbaum-Wörlitz in Grenzen. In Wörlitz ist unlängst kurzfristig ein Ehrengrab angelegt worden. Diese Entscheidung trafen die Ortschaftsräte nach dem Tod von Lutz Planitzer. Der am 28. Mai nach kurzer schwerer Krankheit verstorbene ehemalige Bürgermeister fand seine letzte Ruhestätte am Ostrand des Friedhofs. Dafür wurde das prägnante Grabmal eines früheren Arztes genutzt. Auch an den Ortschronisten Kurt Thalwitzer wird an dieser Stelle erinnert. „Es wäre unsinnig gewesen, die Wand wegzureißen. So erfüllt eine abgelaufene Liegefläche wieder einen Zweck“, erklärte die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes.

Festgelegt ist, dass die Zuerkennung eines Ehrengrabes - ausschließlich für die Urnenbeisetzung der verstorbenen Person - im Einzelfall immer vom jeweiligen Ortschaftsrat entschieden wird. Dem geht die Absprache mit den Angehörigen voraus.

In der Sitzung des Hauptausschusses, der dem Stadtrat die Änderungen mit einer Enthaltung (Michael Marks/Freie Wähler) empfahl, wurde bereits deutlich, dass der Wunsch besteht, auf weiteren Friedhöfen halbanonyme Bestattungen zu ermöglichen. So in Kakau, Riesigk und Gohrau. Hürden, die das verhindern könnten, dürfte es nicht geben. „Es müssten nur die konkreten Flächen festgelegt werden“, meinte Sabine Clare. Bürgermeister Uwe Zimmermann (Linke) sagte, die Satzung sei ja „nicht in Stein gemeißelt“.

(mz)