Begegnungsstätte Gohrau Begegnungsstätte Gohrau: Augustinuswerk will neuer Träger werden

Gohrau - „Der Trägerwechsel läuft auf Hochtouren“, sagte Uwe Zimmermann (Linke), Bürgermeister von Oranienbaum-Wörlitz im jüngsten Stadtrat zur Übernahme der Gohrauer Kindertagesstätte „Zwergenhäuschen“ durch das Augustinuswerk der Lutherstadt Wittenberg.
Auf Anfrage bekräftigte er, dass das Ziel die Übertragung der Kita zum 1. Januar 2017 zu bewerkstelligen „sehr sportlich, aber realistisch“ sei. „Man muss nur den Kita-Trägerwechsel von der Begegnungsstätte trennen“, meinte Zimmermann. Es sei vereinbart, dass die Kita zunächst in ihrem angestammten Domizil verbleibt. „Das ist vom Augustinuswerk so gewollt“, sagte er.
Was die Begegnungsstätte betrift, da geht Zimmermann davon aus, dass die Räume „für einen Zeitraum von drei Monaten“ nicht genutzt werden können. Zugleich unterstrich er: „Selbstverständlich ist bis zum Abschluss des Kaufvertrages urban consult noch in der Pflicht, die Liegenschaft zu erhalten und zu pflegen. Für die Absicherung des Zugangs zur Turnhalle in der Schließzeit müssen wir uns etwas einfallen lassen.“
Den bürokratischen, mit Zeitverlust verbundenen Ablauf kritisierte der Gohrauer Ortschaftsrat. „Das ist nicht zu fassen und ein richtiger Wahnsinn, dass ab Januar niemand mehr da ist“, fand Uwe Lange (Wahlgemeinschaft Gohrau). Ortsbürgermeister Walter Bölke (Freie Wähler) meinte, dass bei dem Preisangebot des neuen Trägers für das gesamte Objekt die meisten Stadträte hätten mitgehen können. Immerhin sei davon auszugehen, dass das Augustinuswerk in Dächer und Fenster „wahnsinnig viel investieren“ muss.
Aber es scheitert am noch fehlenden, aber beauftragten Wertgutachten für das Objekt. Von Seiten des Augustinuswerks sei die Berechnung des Verkehrswertes mit der Abgabe der Bewerbung auf einem gesonderten Blatt erfolgt. „Die Zahlen waren durchaus plausibel“, so Zimmermann. „Diese Berechnung hatte ich zur Prüfung der Kommunalaufsicht vorgelegt.“ Dieser habe die Kurzberechnung jedoch „natürlich nicht“ gereicht.
Vorm Arbeitsgericht in Dessau-Roßlau hatten derweil einige Mitarbeiter der JBBS gegen die betriebsbedingte Kündigung durch urban-consult geklagt. Mit mäßigem Erfolg. Das Berliner Unternehmen wird jedem Kläger für den Verlust des Arbeitsplatzes eine pauschale Abfindung in Höhe von 300 Euro brutto zahlen. Eine Differenzierung, die sich nach der Dauer der Arbeitsverhältnisse hätte richten können, entfällt. Darüber hinaus wird ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis erteilt.
Seinen Rückzug aus Gohrau, den die Gesellschafter Mitte Mai 2016 beschlossen hatten, hatte urban-consult mit den dort eingefahrenen Verlusten begründet. (mz)