Verschlammung, Fäkalien, wenig Wasser Verschlammung, Fäkalien, wenig Wasser: Idylle am Süßen See in Gefahr?

Aseleben/Seeburg - Nachdem im Juni dieses Jahres der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Schmidt zu einer Diskussionsrunde über die Situation im und am Süßen See geladen hatte, nimmt sich nun auch die AfD des Themas an. Auf Flyern, die in der Umgebung des beliebten Naherholungsgebietes verteilt wurden, wirbt die Partei für eine Bürgerversammlung am kommenden Freitag um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus im Seegebiet. Die Überschrift, durchaus aufmerksamkeitserregend: „Unser Süßer See ist in Gefahr!“
„Es gibt verschiedene Einflüsse, die den See in Gefahr bringen“
Robert Farle, Landtagsabgeordneter und AfD-Kreisvorsitzender, erläuterte gegenüber der MZ den Hintergrund der Aktion. An ihn seien mehrere Bürger herangetreten, die Sorgen über den Zustand des Gewässers geäußert hätten. „Es gibt verschiedene Einflüsse, die den See in Gefahr bringen“, so Farle. Er sprach in diesem Zusammenhang Dinge an, die auch in dem Flyer angerissen werden.
So sei es ein Problem, dass bei starken Regenfällen das Überlaufbecken an Grenzen stoße und Fäkalien in den See gelangten und diesen verunreinigten. „Das ist mittelalterlich“, sagte Farle. Ein weiteres Problem sei die zunehmende Verschlammung. Früher sei der See deutlich tiefer gewesen, er könne sich vorstellen, dass er ausgebaggert werden müsse. Bei der Bürgerversammlung gehe es zunächst darum, Informationen zu sammeln, so Farle.
In dem Flyer der AfD wird indes auch der „Obsthof an der B 80“ mindestens indirekt kritisiert und für den gesunkenen Wasserpegel verantwortlich gemacht. Die Pumpen des Hofes seien „pausenlos“ gelaufen, auch dann noch, als es den Anwohnern verboten worden sei, „auch nur eine Schöpfkelle aus dem See zu entnehmen“. Selbst „in der schlimmsten Dürre“ habe der Betrieb die Pumpen auf Volllast laufen lassen können, sagte Farle. Das müsse geändert werden.
Kreissprecher Uwe Gajowski stellte jedoch klar, dass der Betrieb über eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme verfüge und auch dafür bezahle. Es gebe zwei Obstbauern mit einer entsprechenden Genehmigung, sagte Gajowski und verwies dabei auf die wirtschaftliche Bedeutung der Betriebe, an denen Arbeitsplätze hingen.
Wasserentnahme verboten
Außerdem sagte der Kreissprecher, dass es in der Zeit der Trockenheit zwei Allgemeinverfügungen gegeben habe, die Ende September ausgelaufen seien. In der einen sei das Entnehmen von Wasser mittels Pumpen untersagt worden, in der zweiten sei es um ein generelles Verbot der Wasserentnahme auch durch Handschöpfen gegangen.
Wie Gajowski sagte, schränkten in dieser Zeit auch die Obstbauern am Süßen See die Wasserentnahme erheblich ein. So durften sie demnach nur nur ein Drittel der normalen Menge entnehmen. Das bestätigte auch Philipp Moser, Geschäftsführer vom Obsthof am Süßen See, gegenüber der MZ.
(mz)