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Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschuss: Landkreis rechnet mit Ausgaben von fünf Millionen Euro

Von Beate Thomashausen 26.10.2017, 09:36
Das Jugendamt in Mansfeld-Südharz arbeitet Anträge auf Unterhaltsvorschuss nach Dringlichkeit ab. Das Geld gibt es ausnahmsweise auch rückwirkend.
Das Jugendamt in Mansfeld-Südharz arbeitet Anträge auf Unterhaltsvorschuss nach Dringlichkeit ab. Das Geld gibt es ausnahmsweise auch rückwirkend. dpa-Zentralbild

Eisleben/Sangerhausen - Mit Ausgaben von mehr als fünf Millionen Euro für Unterhaltsvorschusszahlungen rechnet das Jugendamt des Kreises im kommenden Jahr. Das ist eine Verdopplung im Vergleich zu diesem Jahr. Im Jahr 2016 zahlte der Landkreis für rund 900 Kinder gut 1,9 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss aus.

Ein Drittel der Kosten trägt der Landkreis, zwei Drittel teilen sich Bund und Land. Die geplanten Ausgaben für die Unterhaltsvorschussleistungen stellen den drittgrößten Posten in der aktuellen Haushaltsplanung des Jugendamtes dar. Der Etat muss allerdings noch vom Kreistag bestätigt werden.

Neues Unterhaltsvorschussgesetz ist seit dem 1. Juli in Kraft

Ursache dafür, dass Vater Staat seit diesem Jahr mehr Alimente zahlt, ist das neue Unterhaltsvorschussgesetz, das am 1. Juli in Kraft trat. Alleinerziehende von minderjährigen Jugendlichen freuten sich riesig darüber. Nun erhalten nämlich auch Kinder und Jugendliche, die älter als zwölf Jahre sind, Alimente vom Staat, wenn der andere Elternteil nicht zahlt.

Auch die Begrenzung auf insgesamt 72 Monate entfiel mit dem neuen Gesetz. Für Kinder bis fünf Jahre zahlt der Staat 150 Euro Unterhaltsvorschuss im Monat. Für Kinder von sechs bis elf Jahre gibt es 201 Euro und für Kinder und Jugendliche von zwölf bis 18 Jahren sind es seit dem 1. Juli 268 Euro monatlich.

Bisher sind 800 Anträge beim Jugendamt des Landkreises eingegangen

800 Anträge gingen bisher beim Jugendamt ein. Aktuell wurden davon bereits 180 bewilligt und 50 abgelehnt, informierte Sachgebietsleiterin Ines Schreiber am Montag die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Keine Aussicht auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt haben Familien, die Hartz IV bekommen.

Für Mädchen und Jungen ab zwölf Jahre zahlt der Staat den Vorschuss nur dann, wenn das Kind nicht in einem Hartz-IV-Haushalt lebt oder wenn die Zahlung verhindern kann, dass die Familie in den Hartz-IV-Bezug abrutscht.

„Wir hätten uns die Neuregelung weniger bürokratisch gewünscht“, sagt die Sachgebietsleiterin. Während in den Altersstufen von der Geburt bis zum zwölften Lebensjahr klar ist, dass das Jugendamt für den Unterhaltsvorschuss zuständig ist, sei in der dritten Altersstufe erst zu prüfen, ob nicht vielleicht das Jobcenter einspringen muss. Auch verbessere sich durch die Unterhaltszahlung nichts für Hartz-IV-Haushalte. „Sie haben keinen Cent mehr im Portemonnaie dadurch.“

Jugendamt des Kreises muss Unterhaltsvorschuss vom Unterhaltspflichtigen eintreiben - das gelingt nicht immer

Und ab dem 15. Lebensjahr kommt hinzu, dass der Unterhaltsvorschuss auch durch das mögliche eigene Einkommen des Jugendlichen geschmälert wird. Die Ausbildungsvergütung als Lehrling spielt dann ebenso eine Rolle wie Zinseinnahmen und Verdienste durch Ferienarbeit zum Beispiel. Schreiber: „Da sind zusätzliche Prüfungen erforderlich. Es müssen zum Beispiel Schulbescheinigungen beigebracht werden.“

Die Mitarbeiter des Jugendamtes - es sind knapp zehn Vollzeitstellen - sind vom Gesetzgeber angehalten, den Unterhaltsvorschuss, den der Staat zahlt, auch wieder von den eigentlich Unterhaltspflichtigen einzutreiben. Die Gesamtforderungen belaufen sich jetzt bereits auf 14,5 Millionen Euro, so die Sachgebietsleiterin. Auch das sei ein erheblicher Aufwand und nicht immer aussichtsreich. Zwar gebe es Unterhaltstitel, aber meist sei da nichts zu holen.

Wer Unterhaltsvorschuss beantragen will, muss einen Antrag ausfüllen und zum Termin beim Jugendamt die Geburtsurkunde des Kindes, eine aktuelle Meldebescheinigung seines Einwohnermeldeamtes und seinen eigenen Personalausweis mitbringen. (mz)