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Corona-Pandemie Neue Quarantäne-Regeln treten in Kraft - auch in Mansfeld-Südharz

Der Landkreis Mansfeld-Südharz setzt ab sofort die vom Bund vorgegebenen, neuen Regelungen um. Positiv auf das Coronavirus getestete Personen müssen demnach nur noch zehn Tage in Quarantäne.

19.01.2022, 10:33
Symbolfoto - Neue Quarantäne-Regeln gelten in Mansfeld-Südharz
Symbolfoto - Neue Quarantäne-Regeln gelten in Mansfeld-Südharz (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Sangerhausen/Eisleben/Hettstedt/MZ - Wer schon seine Boosterimpfung hat, muss als Kontaktperson nicht mehr in Quarantäne. Das ist eine der Nachrichten, die von Landrat André Schröder (CDU) jetzt im Zusammenhang mit den neuen Quarantäneregeln verkündete.

Nur noch zehn Tage Quarantäne nach positivem Corona-Test

Zudem gelte für Personen ab dem 15. Tag nach Zweitimpfung oder bei Genesenen ab dem 28. Tag nach dem positiven Test eine dreimonatige Ausnahme von der Quarantäne. Schröder: „Mit der Umsetzung der neuen Regelungen tragen auch wir im Landkreis der Herausforderung Rechnung, das gesellschaftliche Leben aufrecht zu erhalten und mögliche Personalengpässe in der Kritischen Infrastruktur abzuwenden.“

Der Landkreis Mansfeld-Südharz setzt ab sofort die vom Bund vorgegebenen, neuen Regelungen um. Positiv auf das Coronavirus getestete Personen müssen demnach nur noch zehn Tage in Quarantäne. Eine Freitestung ist am siebenten Tag mittels PCR-Test oder einem zertifizierten Antigen-Schnelltest möglich, sofern man 48 Stunden lang symptomfrei ist. Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeberufen müssen zwingend einen PCR-Test machen, um sich am siebenten Tag freitesten zu können.

Schröder: Das Impfen bleibt das wichtigste Instrument“

Auch für ungeboosterte Kontaktpersonen verkürzt sich die Quarantänezeit auf zehn Tage. Wie auch bei Infizierten können sich Kontaktpersonen am siebenten Quarantänetag mit einem PCR-Test oder einem zertifizierten Antigen-Schnelltest freitesten lassen, hieß es in einer Pressemitteilung des Landkreises. Für Schüler und Kita-Kinder gelte, dass sich Kontaktpersonen bereits am fünften Quarantänetag freitesten können, wenn eine regelmäßige Testung in der Einrichtung erfolge.

Landrat Schröder verwies darauf, dass es eine Frage der Zeit sei, bis sich die Omikron-Variante des Coronavirus’ im Landkreis ausbreite. „Das Impfen bleibt das wichtigste Instrument, um die Pandemie einzudämmen.“ Laut den aktuellen Angaben aus dem Gesundheitsministerium haben bis einschließlich 17. Januar 1.537.531 Menschen in Sachsen- Anhalt eine erste Impfung erhalten. 899.515 Menschen waren sogar schon geboostert.