Kommunalpolitik Kommunalpolitik: So hoch sind die Zuschläge der Politiker

Sangerhausen - Wenn am Sonntag die Kommunalwahlen abgehalten werden, geht es für viele Kandidaten um die Wahrnehmung eines Ehrenamtes.
Viel Freizeit geht mit der Mitgliedschaft in Kreistag, Stadt- oder Gemeinderäten oder anderen Gremien einher, abendliche Ausschusssitzungen genau so wie Sitzungstermine von Gemeinde- oder Stadtrat. Dennoch geht es auch um ein klein wenig Geld. Wir haben die finanzielle Seite der Kommunalwahl im Landkreis Mansfeld-Südharz beleuchtet.
Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung, die ein Mitglied des Kreistages bekommt?
Die Summe ist in der Entschädigungssatzung des Landkreises Mansfeld-Südharz geregelt, die zuletzt im Februar 2017 geändert wurde. Darin steht, dass die Mitglieder eine Summe von 170 Euro pro Monat erhalten.
Wer bekommt Zuschläge?
Auch das ist in der Entschädigungssatzung geregelt. Die Vorsitzenden der einzelnen Ausschüsse erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro pro Monat. Das Gleiche gilt für die Fraktionsvorsitzenden. Auch der Vorsitzende des Kreistages, aktuell Norbert Born (SPD), erhält eine zusätzliche Entschädigung von 100 Euro ausgezahlt.
Wie werden die einzelnen Sitzungen berücksichtigt?
Zusätzlich zur Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder des Kreistages ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistages und an Sitzungen beschließender und beratender Ausschüsse sowie Fraktionssitzungen, heißt es in Paragraf drei der Entschädigungssatzung.
Dieses Sitzungsgeld beträgt 16 Euro pro Sitzung beziehungsweise Sitzungstag. Es wird für maximal fünf Sitzungen im Monat gezahlt, kann also höchstens 80 Euro betragen. Diese finanzielle Regelung gilt auch für Sachkundige Einwohner, die zu Mitgliedern beratender Ausschüsse (zum Beispiel Schul-, Sport- und Kulturausschuss) bestellt wurden oder an Fraktionssitzungen teilnehmen.
Auch die Beschäftigten in den Betriebsausschüssen (zum Beispiel Betriebsausschuss Eigenbetrieb Rettungsdienst) erhalten 16 Euro pro Sitzung beziehungsweise Sitzungstag.
Der Nachweis für die Teilnahme an der Sitzung erfolgt durch eine vom Vorsitzenden unterschriebene Anwesenheitsliste.
Wie wird die entgangene Arbeitszeit abgegolten?
Nicht-Selbstständigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. Selbstständige und Hausfrauen oder Hausmänner erhalten einen pauschalierten Betrag in Höhe von 16 Euro pro Stunde. Der Ersatz des Verdienstausfalls ist auf eine Höhe von maximal 16 Euro pro Stunde begrenzt.
(mz)