Begleitetes Fahren Begleitetes Fahren: Führerschein mit 16 Jahren
Eisleben/Hettstedt/Sangerhausen - Seit mehr als zehn Jahren gibt es in Sachsen-Anhalt schon das „Begleitete Fahren ab 17“ (BF17) - das heißt, Jugendliche dürfen in Begleitung schon ein Jahr vor der Volljährigkeit ans Steuer eines Autos.
In seiner vergangenen Sitzung hat der Landtag nun gefordert, begleitetes Autofahren schon ab 16 Jahren zu ermöglichen. Dies werde die Verkehrssicherheit weiter erhöhen, sagte ein CDU-Abgeordneter.
Steffi Schwan, Sprecherin des Polizeireviers Mansfeld-Südharz, teilt diese Ansicht. „Die jungen Menschen lernen, sich frühzeitig unter Aufsicht im Straßenverkehr korrekt zu verhalten“, erklärt sie. Wichtig sei die Vorbildrolle der Begleiter, damit sich das richtige Verhalten für die Zukunft festigt.
Frühes Fahren fördert nicht die Mobilität
Stefan Lenk, Inhaber der Fahrschule AFC Lenk in Eisleben, Sangerhausen und Röblingen, begrüßt die Idee des BF16. Er glaubt, dass Jugendliche mehr Sicherheit beim Autofahren bekommen, wenn sie in der ersten Zeit nicht auf sich allein gestellt sind.
Allerdings, so weiß er aus Erfahrung, sei bei einzelnen Teilnehmern die Motivation nicht allzu hoch, wenn sie wissen, dass sie bis zur Volljährigkeit ohnehin nur in Begleitung fahren dürfen. „Wenn jemand dann auf das selbstständige Fahren fast zwei Jahre warten muss, könnte das die Motivation noch mehr drücken“, mutmaßt Lenk.
Dass ein mögliches begleitetes Fahren mit 16 Jahren allerdings zur Mobilität der Jugendlichen beiträgt, bezweifelt Fahrlehrer Lenk. „Sie müssen ja trotzdem bis zur Volljährigkeit mit einer Begleitperson fahren und sind, anders als mit Moped oder Motorrad, nicht unabhängig“, erklärt er.
Sollte das Pilotprojekt tatsächlich umgesetzt werden, rechnet Stefan Lenk mit einem Ansturm auf die Fahrschulen. „Einige Inhaber mussten ihre Fahrschulen aus Altersgründen aufgegeben, jeder sucht Fahrlehrer.
Und außerdem wollen aktuell viele Geflüchtete ihre Führerscheine umschreiben lassen und müssen dafür Theorie- und Praxiseinheiten machen“, erklärt Lenk. Teilweise gebe es jetzt schon Wartezeiten von zwei bis drei Wochen, bis die praktische Ausbildung beginnen kann.
Weniger Unfälle durch begleitetes Fahren
Alexander Weber, Inhaber einer Fahrschule in Hettstedt, sieht das BF16 als eine Chance: „Junge Autofahrer, die das BF17 gemacht haben, bauen deutlich weniger Unfälle und bekommen seltener Bußgelder“, erklärt er.
Mit dem BF16 könne das noch besser werden. Allerdings, so sagt er, müssen die Fahranfänger ihren Führerschein dann auch tatsächlich in Begleitung nutzen, um die nötige Fahrpraxis zu sammeln.
Wenn das BF16 eingeführt würde, würden bei manchem Bewerber zwei Jahre zwischen praktischer Fahrausbildung und der Volljährigkeit vergehen. „Wer da nicht dranbleibt, verlernt vieles wieder“, schätzt Weber ein. In seiner Fahrschule würden mehr als die Hälfte aller Führerscheinbewerber das BF17 anstreben.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums des Landes sind Jugendliche, die ihren Führerschein mit 17 machen, im ersten Jahr ihres selbstständigen Fahrens 23 Prozent seltener an Verkehrsunfällen beteiligt als diejenigen, die mit 18 Jahren die Fahrerlaubnis erhalten.
„Die Begleitphase schafft einen schützenden Rahmen, der die Unerfahrenheit der Jugendlichen ausgleichen kann“, sagt Ministeriumssprecher Peter Mennicke. Wird diese sogenannte Begleitzeit verlängert, könnte das die Fahrkompetenzen der Jugendlichen weiter verbessern.
Ein Drittel ist minderjährig
Auf der Grundlage von Erhebungen aus dem Jahr 2016 geht das Ministerium davon aus, dass 30 bis 35 Prozent der Jugendlichen in Sachsen-Anhalt ihren Führerschein mit 17 erworben haben.
Demnach schaffen es jedoch nur ein Viertel der Jugendlichen, die maximale Begleitzeit von zwölf Monaten auszunutzen, weil sie nicht zeitgleich mit dem Geburtstag die Fahrprüfung ablegen. Jugendliche hätten in dieser Zeit viel schulischen oder beruflichen Stress, weshalb einige laut Ministerium doch erwägen würden, die Fahrerlaubnis einige Monate später zu machen.
(mz)