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Änderung im Unterhaltsvorschuss Änderung im Unterhaltsvorschuss: Große Herausforderungen für den Landkreis

Von Grit Pommer 19.01.2017, 13:30
Alleinerziehende leben oft am Existenzminimum.
Alleinerziehende leben oft am Existenzminimum. dpa-Zentralbild

Sangerhausen - Wenn Eltern getrennt leben, ist es nicht selten so, dass die Alleinerziehenden vom anderen Elternteil keinen Unterhalt für die Kinder bekommen. In diesen Fällen springt der Staat ein und zahlt einen so genannten Unterhaltsvorschuss. Der heißt so, weil der Staat ihn sich vom eigentlich Zahlungspflichtigen zurückzuholen versucht. Bis dahin sollen die Alleinerziehenden aber erst mal Geld zur Verfügung haben.

Bisher springt der Staat aber für höchstens sechs Jahre in die Bresche und auch nur, bis das Kind zwölf Jahre alt wird.

Bund will Unterhaltsvorschussgesetz ändern

Ganz logisch ist diese Beschränkung nicht, denn auch nach dem zwölften Geburtstag kosten Kinder Geld. Deshalb will der Bund das Unterhaltsvorschussgesetz ändern. Im Dezember hat das Bundeskabinett bereits einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen. Demnach soll nicht nur die Begrenzung auf insgesamt sechs Jahre wegfallen, sondern Alleinerziehende sollen den Vorschuss auch so lange in Anspruch nehmen können, bis das Kind 18 Jahre alt ist.

Für Kinder bis 5 Jahre zahlt der Staat gegenwärtig 150 Euro Unterhaltsvorschuss im Monat. Für Kinder bis zum 12. Geburtstag beträgt der Unterhaltsvorschuss 201 Euro im Monat. Eigentlich gelten für den Mindestunterhalt höhere Beträge, nämlich 342 beziehungsweise 393 Euro monatlich. Von denen wird aber das monatliche Kindergeld in voller Höhe abgezogen. Der Unterhaltsvorschuss wiederum wird von den Hartz-IV-Regelsätzen für die Kinder abgezogen.

Für Unterhaltspflichtige gilt aktuell ein Selbstbehalt von 1.080 Euro im Monat. Nur Nettoeinkommen, das darüber hinaus geht, kann für die Unterhaltspflicht herangezogen werden. (pom)

Auf dem Weg in die Realität ist das Gesetz allerdings ins Stocken geraten. Denn seine Umsetzung würde für die damit betrauten Landkreise und kreisfreien Städte einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Schließlich wären dann deutlich mehr Fälle zu bearbeiten als bisher. Und dafür wären auch mehr Mitarbeiter nötig.

Wie viele, dazu will man sich im Landkreis Mansfeld-Südharz allerdings noch nicht äußern, so lange das Gesetz nicht endgültig beschlossen ist und einen verbindlichen Rahmen vorgibt. „Fest steht aber, dass uns die Änderung vor große Herausforderungen stellen wird“, sagt Michaela Heilek, die Pressesprecherin des Landkreises Mansfeld-Südharz.

Gegenwärtig zahlt der Landkreis im Jahr rund 2,1 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss für etwa 1.000 Kinder aus. Zwei Drittel dieser Summe bekommt er von Land und Bund erstattet. Die Verwaltungskosten allerdings muss er ganz allein tragen.

Dazu zählen neben Büros, Computern und Software vor allen die Gehälter von acht Vollzeitkräften, die sich in der Kreisverwaltung zurzeit um die Beratung, die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung kümmern, aber auch darum, das Geld von zahlungsfähigen Vätern und auch Müttern wieder zurückzuholen.

Zusätzlicher Bearbeitungsaufwand und neue Mitarbeiter würden auf Landkreis zukommen

Kann man den Vorschuss länger als sechs Jahre und auch für Kinder über zwölf Jahre beantragen, dann sind mit Sicherheit Hunderte weitere Fälle zu bearbeiten. Der Landkreis müsste also nicht nur ein Drittel dieser zusätzlichen Unterhaltsvorschüsse zahlen, sondern für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand wahrscheinlich auch mehrere neue Mitarbeiter einstellen. Gegen die erheblichen Mehrkosten, die dadurch zu erwarten sind, laufen Kommunen im gesamten Bundesgebiet Sturm. Sie fordern, dass die Folgen der Gesetzesänderung nicht an ihnen hängen bleiben.

Und was ist mit den Alleinerziehenden? Warten sie schon darauf, dass das Gesetz endlich umgesetzt wird? Nein, sagt Familienberaterin Gudrun Werner-Saalfeld von der Arbeits- und Bildungsinitiative in Sangerhausen. Das neue Gesetz sei bei den Betroffenen zurzeit noch gar kein Gesprächsthema.

Das könnte auch daran liegen, dass viele von ihnen unterm Strich nicht mehr Geld in der Tasche haben werden als nach dem bisherigen Unterhaltsrecht. Im Bundesschnitt bezieht fast die Hälfte der Alleinerziehenden Hartz IV, in unserer Region mit ihrem niedrigen Lohnniveau dürften es noch mehr sein. Der Unterhaltsvorschuss allerdings wird mit dem Hartz-IV-Regelsatz für die Kinder komplett verrechnet. Das heißt: Was man dank dem neuen Gesetz an Unterhaltsvorschuss mehr in der Tasche hat, bekommt man weniger an Hartz IV.

Für Betroffene indes kann das trotzdem ein Vorteil sein. Wer mit seinem Einkommen knapp an der Grenze liegt, könnte dank dem zusätzlichen Unterhaltsvorschuss aus Hartz-IV und seinen strengen Beschränkungen und Nachweispflichten herauskommen. (mz)