1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Landkreis Mansfeld-Südharz
  6. >
  7. Eindämmung der Schweinepest: Afrikanische Schweinepest: Jäger erhalten Abschussprämie für Wildschweine

Eindämmung der Schweinepest Afrikanische Schweinepest: Jäger erhalten Abschussprämie für Wildschweine

Von Joel Stubert 13.11.2020, 06:30

Sangerhausen/Hettstedt/Eisleben - Vor der Entscheidung gab es noch einmal eine Auszeit. Die einzelnen Fraktionen wollten sich beraten, in welcher Höhe sie die Prämie für den Abschuss von Wildschweinen festlegen würden und ob diese nur bis zu einem bestimmten Gewicht gelten soll. Alles, um die Bedingungen für die Afrikanische Schweinepest in Mansfeld-Südharz so schwierig wie möglich zu gestalten. Dass die kommt, das bezweifelt nach Fällen in Brandenburg und Sachsen ohnehin keiner mehr.

Auf dem Tisch lag der FDP-Vorschlag, bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm 20 Euro pro Tier an die Jäger zu zahlen. Damit solle verhindert werden, so Fraktionschef Ingo Bodtke, dass die Jäger nur die großen Tiere schießen. Den zweiten Vorschlag stellte Fritz Glaser (Linke) vor. Er beinhaltete 17 Euro pro Tier - also die sieben Euro für die verpflichtende Trichinenuntersuchung, plus zehn Euro. Am Ende änderte die Linke die Summe auf 20 Euro - und erhielt den Zuschlag der Kreistagsmitglieder.

Jäger erhalten Abschussprämie für Wildschweine

Damit wird nun ab 15. November und bis zum 31. Dezember 2021 pro Wildschwein eine Abschussprämie gezahlt. Gewichtsunabhängig. Dieses Modell kommt einem der drei Vorschläge der Kreisverwaltung sehr nahe - könnte allerdings bald ohnehin überholt werden. Denn das Land hat eine eigene Regelung angekündigt, die jene des Kreises ablösen würde.

Die Prämie erhält der Jäger, der das Wildschwein erlegt hat, da er auch den Aufwand für das Erlegen des Tieres hat. „Derzeit wird noch geklärt, wie die technische Abwicklung der Auszahlung der Prämie erfolgen kann“, teilte der Landkreis mit. „Möglich ist, dass die Bearbeitung des Antrags auf Auszahlung der Prämie im Rahmen der Abwicklung der Trichinenuntersuchung erfolgt, da ohnehin ein erlegtes Wildschwein mit einer Wildmarke versehen und durch das Veterinäramt auf Trichinen untersucht werden muss.“ Leider müsse allerdings die Trichinengebühr in Höhe von sieben Euro weiterhin erhoben werden, „da es keine gesetzliche Ausnahmeregelung gibt“. (mz)