Straßenreinigung Strassenreinigung in Warnstedt und Neinstedt: Besen statt Kehrmaschine

Warnstedt/Neinstedt - Die Stadtverwaltung will die zentrale Straßenreinigung auf alle Ortsteile von Thale ausdehnen. Begründet wird dies auch mit der zum Teil mangelnden Wahrnehmung der Straßen-Reinigungspflicht durch einige Grundstückseigentümer.
In Warnstedt und Neinstedt stieß das Vorhaben auf Widerstand. Bisher gibt es in den Ortsteilen die obligatorische Reinigung im Frühjahr und Herbst.
Einwohner sollen zum Früjahrsputz aufgerufen werden
Der Ortschaftsrat in Warnstedt hat sich gegen die Ausdehnung der maschinellen Straßenreinigung durch den Thalenser Bauhof ausgesprochen. „Wir stehen auf dem Standpunkt, dass jeder vor seinem Grundstück kehren sollte“, sagte Ortsbürgermeister Günter Herbst (parteilos).
Er kündigte an, dass deshalb die Einwohner im Ort zum nächsten Frühjahrsputz entsprechend aufgefordert werden sollen, vor ihren Haustüren und Grundstücken zu fegen. Leider, so räumte er ein, kämen einige Bürger ihren Pflichten zur Straßensäuberung nicht mehr nach. Als Beispiel nannte er die Hauptstraße.
„Dort sieht es vor mancher Haustür sehr beängstigend aus“, sagte er. Sollte der Aufruf allerdings nicht fruchten, so soll die Straßenreinigung mit der Kehrmaschine - wie von der Stadtverwaltung vorgeschlagen - auch auf den Ortsteil ausgedehnt werden, sagte Günter Herbst.
Einige Straßen können mit Kehrmaschine nicht befahren werden
Der Ortsbürgermeister wies allerdings auch darauf hin, dass es Straßen im Ort gebe, die nicht mit der Kehrmaschinen befahren werden könnten, weil sie zu eng oder unbefestigt seien. Am Gänsebrunnen sei zum Beispiel so.
Im Fall, dass Warnstedt dennoch in den Reinigungsplan aufgenommen wird, fallen bei einer wöchentlichen Kehrtour drei Euro pro Meter der Grundstückslänge an, sagte Günter Herbst. Angestrebt werde dann - wenn es zum regelmäßigen Einsatz der Kehrmaschine im Ort kommen sollte - ein 14-tägiger Reinigungsrhythmus, so dass sich die Gebühr halbieren würde.
Bürger fegen schon vor der eigenen Haustür
Auch der Ortschaftsrat Neinstedt hat sich mehrheitlich gegen eine Ausdehnung der zentralen Straßenreinigung auf Neinstedt ausgesprochen. Bisher zahlen die Neinstedter keine Gebühren, denn die Mehrheit der Grundstückseigentümer des Ortsteiles reinigen ihre Straßen und Gehwege selbst, erklärte Neinstedts Vizebürgermeister Heiko Marks (Bürger für Neinstedt).
Die Reinigungspflicht der Gehwege würde auch beim Einsatz der Kehrmaschine weiterhin in Verantwortung der Grundstückseigentümer bleiben. Grundstückseigentümer, die nicht ihrer Reinigungsverpflichtung nachkamen, erhielten bereits eine schriftliche Aufforderung durch das Ortsbüro, erklärte Ortsbürgermeister Detlev Knust (Bürger für Neinstedt).
Allerdings sei das Ortsbüro seit Dezember 2015 nicht mehr besetzt. Knust: „In einigen Bereichen unseres Ortes ist leider wiederholt festzustellen, dass die Sauberkeit besser werden muss. Wir möchten deshalb nochmals an alle Grundstückseigentümer appellieren, dass entsprechend der Straßenreinigungssatzung die erforderlichen Reinigungen regelmäßig vorgenommen werden.“
Denn sollte sich die angezeigte Situation nicht verbessern, erschwere das eine Argumentation gegen den Einsatz der Kehrmaschine in Neinstedt.
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Die Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Thale war von Thales Bürgermeister Thomas Balcerowski (CDU) auf der November-Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen worden (die MZ berichtete). Hintergrund war das Bestreben, die Reinigung ab 2017 auch auf die Straßen des Ortsteils Friedrichsbrunn auszudehnen. Da nun aber auch andere Ortsteile mit dem Gedanken spielten, in den Reinigungsplan aufgenommen zu werden, wurde die bereits ausgearbeitete Satzung noch nicht zur Abstimmung freigegeben. Vielmehr sollten zunächst die Ortschaftsräte darüber entscheiden, ob die Orte in die Satzung mit aufgenommen werden sollen.
„Diskutiert werden nun verschiedene Kostenmodelle für das Anrücken der Kehrmaschinen“, sagt Thales Bauamtsleiter Guido Blosfeld. Erst nach Beratungen in allen Ortschaftsräten wird die Vorlage erneut zur Abstimmung vorgelegt.
(mz)