Missbrauch einer 13-Jährigen Sexueller Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens in Wernigerode: Verurteilter Arzt aus Bayern legt Revision ein

Quedlinburg/Magdeburg - Der Arzt aus Bayern, der vom Landgericht Magdeburg wegen des schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen aus Quedlinburg zu einer Haftstrafe verurteilt worden ist (die MZ berichtete), geht in die Revision. Eine entsprechende Information der MZ bestätigte am Dienstag Christian Löffler, der Sprecher des Landgerichts. „Die Revision wurde eingelegt, sie muss jetzt noch begründet werden“, sagte Löffler der MZ.
Verhandlungsort ist das Oberlandesgericht Naumburg
Für dieses Verfahren sei die Revision die letzte Instanz, so Löffler. Sie werde vor dem Oberlandesgericht Naumburg verhandelt. Dabei werden Tatsachen oder Beweise, die das Berufungsgericht aufgenommen hat, als gegeben hingenommen. Die Naumburger Richter prüfen nur, ob dem Landgericht Rechtsfehler unterlaufen sind. In diesem Falle wird das Urteil aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zurück verwiesen. Ansonsten ist das Urteil rechtskräftig.
Der 50-jährige Oberarzt aus der Oberpfalz hatte gestanden, 2014 zweimal das Mädchen aus Quedlinburg in Wernigerode sexuell missbraucht zu haben. Außerdem hatte er sich vorher via Skype-Video-Telefonat zugeschaltet, als das Kind einen 69-jährigen Pädophilen aus Bremerhaven befriedigen musste. Das Mädchen war von der eigenen Mutter für ein paar Hundert Euro zum Sex verkauft worden.
Das Amtsgericht Wernigerode hatte den Mediziner vor einem Jahr zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Landgericht reduzierte das Strafmaß auf zwei Jahre und neun Monate. (mz)