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Kinderschänder verurteilt Urteil gegen Kinderschänder am Landgericht Magdeburg: Elf Jahre und Sicherungsverwahrung für Heinz-Dieter D.

Von Ingo Kugenbuch 07.12.2016, 14:00
Der Angeklagte Heinz-Dieter D. (M.) wird von zwei Justizvollzugsbeamten in den Verhandlungssaal geführt.
Der Angeklagte Heinz-Dieter D. (M.) wird von zwei Justizvollzugsbeamten in den Verhandlungssaal geführt. Ingo Kugenbuch

Magdeburg/Quedlinburg - Ein bereits im Mai 2015 rechtskräftig verurteilter Kinderschänder aus Bremerhaven ist am Mittwoch erneut wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Am Landgericht Magdeburg wurde Heinz-Dieter D. zu elf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung wegen des Missbrauchs zweier Mädchen in fünf Fällen verurteilt.

Der Staatsanwalt, der zwölf Jahre Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung gefordert hatte, äußerte sich gegenüber der MZ sehr zufrieden über das Urteil. „Damit ist gesichert, dass der Täter niemandem mehr schaden kann.“

Der Verteidiger des 68-Jährigen Verurteilten, hat am Mittwoch nicht erklärt, ob er juristische Mittel gegen das Urteil einlegen wird. In seinem Plädoyer hatte sich Rechtsanwalt Thomas Domanski für weniger als zehn Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

Die von Heinz-Dieter D. missbrauchten Mädchen waren ihm von deren Mutter Ines H. aus Quedlinburg erstmals im Herbst 2010 für Geld zum Sex überlassen worden. Die Tochter von Ines H. war damals zehn Jahre, die Schwester von Ines H. 15 Jahre alt. Ines H. sitzt dafür derzeit in Haft.

In der Verhandlung vorm Landgericht Magdeburg hatte Heinz-Dieter D. die ihm zur Last gelegten fünf Taten eingeräumt. Demnach hat er das Mädchen mal allein missbraucht, mal war ein Komplize dabei. Der Missbrauch fand in Wernigerode, Quedlinburg und Bremerhaven statt. Immer hat Heinz-Dieter D. während der Taten auch fotografiert und gefilmt.

Der Mann aus Bremerhaven wurde bereits im Mai 2015 vom Landgericht Leipzig wegen einer der Taten in Wernigerode zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig und soll mit dem am Mittwoch gefallenen Urteil des Landgerichts Magdeburg zu einer Gesamtstrafe verrechnet werden. (mz)