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Streit um das Personal im Rettungsdienst Rettungsdienst im Landkreis Harz: Wer bringt den Notarzt zum Unfallort?

Von Kjell Sonnemann 11.12.2018, 09:57
Der Notarzt wird in einem Fahrzeug zum Unfallort gebracht. Ein Rettungswagen fährt gesondert.
Der Notarzt wird in einem Fahrzeug zum Unfallort gebracht. Ein Rettungswagen fährt gesondert. dpa

Quedlinburg - Zwei Autos stoßen auf einer Straßenkreuzung zusammen, es gibt Verletzte. Im Falle eines solchen Unfalls schickt die Leitstelle in Halberstadt grundsätzlich gleich zwei Rettungsdienst-Fahrzeuge an den Notfallort - „Rendezvous-System“ nennt sich dieses Vorgehen.

Die Sanitäter fahren mit ihrem Rettungswagen, und der Notarzt wird mit einem gesonderten Fahrzeug gebracht. Wer aber fährt den Notarzt? Der Harzkreis schickt meist vergleichsweise gering qualifizierte Rettungssanitäter - das Rettungsdienstgesetz des Landes von 2017 erlaubt das.

Neue Anforderungen in geplanter Gesetzesänderung

Doch „eine Novellierung des Gesetzes liegt dem Landtag derzeit vor“, berichtet Michael Werner, Leiter des Eigenbetriebs Rettungsdienst. Er befürchtet, dass Sachsen-Anhalt sich umentscheidet und dann Notfallsanitäter - sie haben die höchste nichtärztliche Qualifikation - den Arzt im entsprechenden Wagen begleiten sollen.

Sollen. Das ist der Knackpunkt in der Formulierung des Gesetzentwurfs. Würden Notfallsanitäter in den sogenannten Notarzt-Einsatzfahrzeugen als ein absolutes Muss genannt werden, dann müssten die Krankenkassen entsprechend bezahlen. Sie könnten jedoch argumentieren, befürchtet Michael Werner, dass nun einmal auch Sanitäter mit geringerer Qualifikation den Notarzt begleiten dürfen.

Anteil der Notfallsanitäter im Harz sank von 75 auf 51

Zuletzt hatte der Harzer Rettungsdienst nur noch einfache Rettungssanitäter eingestellt, um die Wagen mit den Notärzten zu besetzen. Dementsprechend ist die Anzahl an teureren Notfallsanitätern - sie fahren aktuell nur in den Rettungswagen - von 75 auf 51 gesunken.

Das ist jedoch nicht im Sinne von Kommunalen Spitzenverbänden wie dem Städte- und Gemeindebund, der Johanniter Unfallhilfe und der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie haben in diesem Jahr den Notfallsanitäter als Begleiter des Notarztes vorgeschlagen.

Gemeindebund, Johanniter und KV plädieren für Notfallsanitäter

Generell befürworte auch das Deutschen Rote Kreuz in Sachsen-Anhalt den Einsatz des hochqualifizierten Sanitäters, teilt Landesgeschäftsführer Carlhans Uhle auf Nachfrage mit. Zudem würden die Notärzte selbst auf die Notfallsanitäter bestehen, sagte Michael Werner bei der jüngsten Ausschusssitzung des Harzkreis-Eigenbetriebs Rettungsdienst.

Schlussendlich muss der Landkreis auf das mögliche neue Gesetz warten - und im schlimmsten Fall sein Personalentwicklungskonzept umstellen. „Das Problem ist der enge Zeitrahmen für das Umswitchen“, sagt Eigenbetriebsleiter Werner.

Zum Beispiel könnten die Noch-Rettungsassistenten nur noch bis Ende 2020 umgeschult werden, weil es danach keine Fördergelder mehr gebe. Vermutlich müssten neue Notfallsanitäter eingestellt und einige der vielen Rettungssanitäter entlassen werden. Das werde schon aus rechtlicher Sicht nicht so einfach sein, sagt Werner.

Warum Notfallsanitäter nun bevorzugt werden sollen, konnten die Ausschussmitglieder nicht verstehen: Die Ärzte sollten doch alles Medizinische können. Michael Schubert (SPD) und Henning Rühe (Bürgerfraktion/FDP) befürchten beide, dass durch eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes erhebliche Kosten auf den Landreis Harz zukommen werden. (mz)