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Prozess wegen Kindesmissbrauch Prozess wegen Kindesmissbrauch in Wernigerode / Verteidiger hofft auf Bewährungsstrafe

Von Ingo Kugenbuch 07.03.2019, 07:57
Der Arzt Stefan R. mit seinem Anwalt Rouven Colbatz im Landgericht Magdeburg
Der Arzt Stefan R. mit seinem Anwalt Rouven Colbatz im Landgericht Magdeburg Kugenbuch

Quedlinburg/Magdeburg - Das Verfahren gegen einen Arzt aus Weiden in der Oberpfalz, der in Wernigerode ein 13-jähriges Mädchen aus Quedlinburg missbraucht hat, geht in die mittlerweile vierte Runde. Am 7. Mai werde vor dem Landgericht Magdeburg erneut gegen ihn verhandelt, teilte Sprecher Christian Löffler auf MZ-Anfrage mit.

Rückblick: Stefan R. hat eingeräumt, ein 13-jähriges Mädchen aus Quedlinburg im Jahr 2014 zweimal sexuell missbraucht zu haben. Außerdem hatte er sich vorher via „Skype“ zugeschaltet, als das Kind den 69-jährigen Pädophilen Heinz-Dieter D. aus Bremerhaven in einer Wernigeröder Wohnung befriedigen musste.

Auf seinem Handybildschirm verfolgte der Arzt während seines Bereitschaftsdienstes im Krankenhaus, wie sich der dicke, glatzköpfige Mann an dem Kind verging. Das Mädchen war von der eigenen Mutter für ein paar Hundert Euro zum Sex verkauft worden.

Amtsgericht Wernigerode verurteilte Mediziner im Herbst 2016

Das Amtsgericht Wernigerode hat den Mediziner im Herbst 2016 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ein Jahr später sah das Landgericht Magdeburg in zweiter Instanz „gewichtige Gründe“, die für eine weniger harte Strafe sprächen – unter anderem das Geständnis und die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10.000 Euro an das Mädchen.

Das Gericht reduzierte mit seinem Urteil die Haftstrafe auf zwei Jahre und neun Monate. Nach dieser Entscheidung wurde R. zudem von seinem Krankenhaus gefeuert.

Verteidiger ging auch gegen das Urteil der zweiten Instanz vor

Auch gegen dieses Urteil ging R. mit seinem Verteidiger Rouven Colbatz vor - und erzielte einen Teilerfolg: Das Oberlandesgericht Naumburg hob am 23. Mai 2018 den Teil der Entscheidung auf, der sich auf das Zuschauen beim Missbrauch via „Skype“ bezieht. Dies war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafbar, wenn das Video nicht gespeichert wurde.

„Es wird jetzt wirklich noch einmal spannend“, sagte Colbatz der MZ. Er wolle für seinen Mandanten eine Haftstrafe von maximal zwei Jahren erreichen – die dann auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. „Wegen der langen Verfahrensdauer“, so Colbatz, sehe er diese Möglichkeit als durchaus realistisch an. (mz)