1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Landkreis Harz
  6. >
  7. Pädophilie-Skandal in Quedlinburg: Pädophilie-Skandal in Quedlinburg: Sex mit Kind für 800 Euro und ein Smartphone

Pädophilie-Skandal in Quedlinburg Pädophilie-Skandal in Quedlinburg: Sex mit Kind für 800 Euro und ein Smartphone

Von Ingo Kugenbuch 06.11.2017, 07:20
Der angeklagte Heinz-Dieter D. aus Bremerhaven wurde bereits im Mai 2015 vom Landgericht Leipzig zu sechs Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der angeklagte Heinz-Dieter D. aus Bremerhaven wurde bereits im Mai 2015 vom Landgericht Leipzig zu sechs Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Ingo Kugenbuch

Quedlinburg/Magdeburg - Nach einem verregneten September folgte im Jahr 2010 ein sonniger Oktober. In jenen Tagen zerbrach für eine heute 16-Jährige aus Quedlinburg die Welt. Ihre Mutter Ines H. überließ das Mädchen damals Heinz-Dieter D. aus Bremerhaven.

Der Mann fuhr mit der Zehnjährigen in eine Privatwohnung nach Wernigerode. „Die Geschädigte musste sich dort vollständig entkleiden“, sagt Staatsanwalt Klaus Bleuel. Heinz-Dieter D. habe das nackte Mädchen rund zwei Stunden lang fotografiert, so der Vorwurf in der Anklageschrift. Dann habe er sie sexuell missbraucht.

Für sechs solcher Taten muss sich der heute 68-jährige Bremerhavener seit Montag vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Mal hat er das Mädchen allein missbraucht, mal war ein Komplize dabei. Mal fand der Missbrauch in Wernigerode statt, mal in Quedlinburg, mal auch in Bremerhaven.

Einmal musste das Kind die Gelüste des alten Mannes nicht allein befriedigen, da wurde auch seine Tante - Ines H.s damals 15 Jahre alte Schwester - missbraucht. Nur eines blieb bis zum 25. Januar 2014, als dem Mann das Handwerk gelegt wurde, stets gleich: Immer war es die Mutter, die die eigene Tochter - und zum Teil auch die eigene Schwester - Männern für Sexorgien feilbot.

Wie viel Ines H. dafür von den Tätern insgesamt erhielt, ist nicht klar. Laut Anklage flossen zum Beispiel 1.100 Euro für den Missbrauch der beiden Mädchen. Ein anderes Mal erhielt die Mutter 800 Euro und die gedemütigte Tochter ein Smartphone Samsung Galaxy S4 von dem Angeklagten.

Der Mann aus Bremerhaven wurde bereits im Mai 2015 vom Landgericht Leipzig zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Haftstrafe ist rechtskräftig, gegen die Sicherungsverwahrung läuft derzeit eine zweite Revision vor dem Bundesgerichtshof.

Opfern bleibt die Aussage vor Gericht erspart

Heinz-Dieter D. hatte vor Gericht eingeräumt, gemeinsam mit einem Komplizen das 10-jährige Mädchen und deren 15-jährige Tante in einer Wohnung in Wernigerode missbraucht und dabei gefilmt zu haben. Ines H. hatte in diesem Falle 800 Euro dafür bekommen, dass sie den Männern die Kinder zum Sex überließ.

Auch in dem neuen Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg gab Heinz-Dieter D. die angeklagten Taten im Wesentlichen zu. Als sein Verteidiger das Geständnis vor der 2. Großen Strafkammer verlas, mussten die Pressevertreter allerdings den Gerichtssaal verlassen.

Klar ist dennoch, dass der Angeklagte zumindest fünf der sechs Taten einräumte. Das erspart den beiden Opfern immerhin, dass sie vor Gericht als Zeuginnen auftreten müssen. Dort sollen jetzt nur noch ein psychiatrischer Gutachter, der Vernehmungsrichter und ein Polizist zum nächsten Termin am 8. November gehört werden.

Eventuell wird dann auch schon das Urteil fallen. Da es mit der Entscheidung des Landgerichts Leipzig zu einer Gesamtstrafe verrechnet wird, könnte es auf eine zweistellige Haftstrafe für Heinz-Dieter D. hinauslaufen. Unklar ist, ob danach noch eine Sicherungsverwahrung angezeigt ist - bei seiner Entlassung wäre der Bremerhavener dann Ende 70.

Das Geld sitzt bei dem Mann, der seine Strafe in Waldheim bei Chemnitz absitzt, indes nicht mehr so locker. Von dem vereinbarten Schmerzensgeld von 3.500 Euro für das missbrauchte Mädchen hat er bislang nicht einmal ein Zehntel bezahlt. Er stottert die Summe jetzt in 50-Euro-Raten ab. (mz)

Der Angeklagte wird von Justizbeamten in das Landgericht Magdeburg gebracht.
Der Angeklagte wird von Justizbeamten in das Landgericht Magdeburg gebracht.
Ingo Kugenbuch