Tod nach Sex unter Drogen Prozess am Landgericht Magdeburg nach Todesfall beim Sex unter Drogen: Ehemaligem Chefarzt drohen zwölf Jahre Haft

Halberstadt/Magdeburg - Im Prozess gegen einen Halberstädter Arzt wegen mehrfacher Vergewaltigung, davon in einem Fall mit Todesfolge, wird am Mittwoch, 23. Januar, voraussichtlich das Urteil verkündet. Die Plädoyers wurden zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen, weswegen Oberstaatsanwältin Eva Vogel keine Auskunft darüber gab, was sie beantragt hat.
Jens Glaser, der den Angeklagten in dem Verfahren verteidigt, teilte mit, dass die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren gefordert habe. Die Verteidigung habe auf Freispruch plädiert. „Wir halten die Straftaten für nicht nachgewiesen“, teilte Glaser auf MZ-Anfrage mit. Sein Mandant muss sich darüber hinaus wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Verteidiger: „Wir halten die Straftaten für nicht nachgewiesen“
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Chefarzt des Halberstädter Ameos-Klinikums vor, zwischen September 2015 und Februar 2018 fünf Frauen im Alter zwischen 29 und 45 Jahren heimlich und gegen ihren Willen Drogen verabreicht zu haben - einigen von ihnen beim Sex (die MZ berichtete).
Unter seinen mutmaßlichen Opfern waren auch Patientinnen. Infolge einer Überdosis Kokain, die ihr der Mann heimlich beim ansonsten einvernehmlichen Sex verabreicht haben soll, starb im Februar 2018 eine 38-jährige Frau aus dem Salzlandkreis. Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft streute der Arzt den Frauen die Drogen heimlich in die Cola oder den Sekt oder führte sie ihnen über sein Geschlechtsteil zu.
Vorwurf gegen 42-Jährigen: Vergewaltigung mit Todesfolge
Insgesamt werden dem 42-Jährigen zehn Straftaten zur Last gelegt. Für den Tatbestand der Vergewaltigung mit Todesfolge droht das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Strafe zwischen 10 und 15 Jahren an.
Bei der Eröffnung der Prozesses im September 2018 hatte das Schwurgericht darauf hingewiesen, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen oder Totschlages in Betracht kommen könnte.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Lauf des Prozesses hörte das Gericht unter anderem Rettungssanitäter, die im Einsatz waren, als das später verstorbene Opfer auf die Intensivstation eines Krankenhauses gebracht wurde, und sachverständige Rechtsmediziner als Zeugen. (mz)