1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Landkreis Harz
  6. >
  7. Nach tödlicher Prügelorgie in Blankenburg: Nach tödlicher Prügelei Januar 2019 Blankenburg Harz: Angeklagten aus Hasselfelde droht lebenslange Freiheitsstrafe

Nach tödlicher Prügelorgie in Blankenburg Nach tödlicher Prügelei Januar 2019 Blankenburg Harz: Angeklagten aus Hasselfelde droht lebenslange Freiheitsstrafe

20.08.2019, 12:44
Die vier Angeklagten sitzen neben ihren Rechtsanwälten im Verhandlungssaal des Landgerichtes Magdeburg.
Die vier Angeklagten sitzen neben ihren Rechtsanwälten im Verhandlungssaal des Landgerichtes Magdeburg. Richter

Blankenburg/Magdeburg - Im Mordprozess gegen vier Männer aus dem Harz am Landgericht Magdeburg werden nächste Woche Montag (26. August) die Urteile erwartet. Den vier Männern aus Hasselfelde (Landkreis Harz) wird vorgeworfen, am 3. Januar 2019 in Blankenburg einen Mann auf offener Straße erschlagen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft habe für drei angeklagte Männer eine lebenslange Freiheitsstrafe und für einen zur Tatzeit 20-Jährigen eine Jugendstrafe von sieben Jahren gefordert, teilte Landgerichts-Sprecher Christian Löffler am Dienstag mit.

Die Verteidigung hingegen sieht den Mordvorwurf als nicht bewiesen an. Sie habe Freisprüche und Strafen gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen.

Der Anklage zufolge sollen die vier deutschen Männer zwischen 20 und 43 Jahren ihr Opfer am 3. Januar auf offener Straße erschlagen haben. Sie hätten den deutschen Mann bestrafen wollen, weil er ihnen gegenüber Straftaten begangen oder angedroht haben soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, das Opfer an einer Bushaltestelle getreten sowie mit Fäusten und „Schlagwerkzeug“ geschlagen zu haben, „ohne Rücksicht darauf, wo sie ihn trafen“, wie der Staatsanwalt Ende Mai im Prozess erklärt hatte.

Die Männer hätten auch dann noch weiter auf ihr Opfer eingeschlagen, als dessen Kopf auf das Pflaster geprallt sei. Der Staatsanwalt listete mindestens 45 Verletzungen auf, „davon allein 17 im Bereich des Kopfes“.

Der 30-Jährige sei „infolge komplexer Knochenbrüche des Mittelgesichts“ gestorben, wodurch er Blut eingeatmet habe. „Die Angeklagten haben den Tod mindestens billigend in Kauf genommen“, sagte der Staatsanwalt. (dpa/mz)