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Hanf-Plantagen in Wohnungen 22-Jähriger wegen Anbau und Handel von Drogen in Ballenstedt verurteilt: Zweieinhalb Jahre zur Bewährung

Von Uwe Kraus 13.08.2020, 07:56

Quedlinburg/Gernrode - Einen kurzen Prozess gab es in der Verhandlung gegen den 22-jährigen Paul P., der in seinen Wohnungen in Quedlinburg und Gernrode Hanf-Plantagen angelegt hatte. Bereits nach zwei von drei Verhandlungstagen sprach die Vorsitzende Richterin der 5. Großen Strafkammer am Landgericht Magdeburg, Claudia Methling, ihr Urteil.

Staatsanwalt Frank Günther klagte den jungen Mann wegen des illegalen Anbaus und Handels mit Cannabis sowie des Besitzes von zwei Elektroschockern in Taschenlampen-Form, einer griffbereit in der Zuchtanlage liegenden Machete, von einem Bajonett und einem Butterfly-Messer an. Diese Gegenstände verstoßen gegen das deutsche Waffenrecht.

Angeklagter war Elektroschockern und einer Machete unterwegs

Am Montag plädierte der Staatsanwalt auf eine Haftstrafe. „Letztlich verurteilte die Strafkammer“, die mit zwei Berufsrichterinnen und zwei Schöffinnen besetzt war, „Paul P. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde“, so Gerichtssprecherin Claudia Lanza-Blasig gegenüber der MZ.

Die Bewährungszeit sei auf drei Jahre festgesetzt worden. Gleichzeitig sei der auf 4.050 Euro bezifferte Erlös des Drogenhandels eingezogen worden. Die „Rechnung“ für die beiden Prozesstage, an denen zahlreiche Ermittler, aber auch Gutachter gehört wurden, muss der Verurteilte, den die Rechtsanwälte Christoph Wolters (Quedlinburg) und Manuel Guckenburg aus Wernigerode vertreten haben, löhnen.

Ein Grund für das in Juristenkreisen als durchaus milde bezeichnete Urteil könnte gewesen sein, dass der Täter gegenwärtig einen Job hat, sich ehrenamtlich engagieren will und unterdessen einen Schulvertrag unterschrieben hat.

Bereits in der Befragung zum Prozessstart in der Vorwoche hatte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling dem Angeklagten, der auf das schnelle Geld gesetzt habe, auf den Weg gegeben: „Die Mutter aller Entwicklung ist eine solide Ausbildung.“

Angeklagter hatte Zelte, LED-Leuchten, Ventilatoren, Anzuchttöpfe und Dünger benutzt

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte Paul P. auf die Herausgabe des Equipments für den Hanf-Anbau, dessen Kaufpreis im höheren vierstelligen Bereich gelegen haben soll, verzichtet. Darunter seien neben den Zelten, Präzisionswaagen, acht LED-Leuchten, sieben Ventilatoren, Anzuchttöpfe und größere Mengen Düngemittel gewesen.

Er war im Besitz von nicht geringen Mengen Drogen, die er vorwiegend in Ballenstedt verkauft hat. Im Prozess wurde bekannt, dass ein recht ausführlicher anonymer Brief das zuständige Kommissariat des Polizeireviers Halberstadt auf dessen Spur gebracht hatte. (mz)