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Gebührenzoff Gebührenzoff: Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke unterliegen im Müll-Prozess

Von Claus Blumstengel 06.07.2016, 13:35
Überfüllte Tonnen.
Überfüllte Tonnen. dpa-Zentralbild

Dessau/Zerbst - Die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke haben keinen Anspruch auf 207.946 Euro, die das kreiseigene Unternehmen im Jahr 2013 der Wohnungsbaugenossenschaft „Frohe Zukunft“ Zerbst für die Müllentsorgung in Rechnung gestellt hat.

Dieses Urteil hat am Mittwoch die Richterin der Kammer für Handelssachen am Landgericht Dessau, Kerstin Clemens, verlesen. Die Begründung erhalten die Beteiligten schriftlich.

Genossenschaft hatte 2013 geklagt

Vorausgegangen war eine 2013 von der Wohnungsbaugenossenschaft Zerbst gegen die Höhe der Müllentgelte der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke eingereichte Klage. Insbesondere bezweifelte die Genossenschaft, die 1.460 Wohnungen bewirtschaftet, die Schlüssigkeit der Kalkulation der Entsorgungskosten.

Nach der Verabschiedung einer neuen Entsorgungssatzung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Jahr 2011 seien die Kosten um mehr als 60 Prozent gestiegen, monierte die Klägerin. Demgegenüber habe sich die Müllmenge nur unwesentlich vergrößert.

Die Zerbster Genossenschaft warf den Anhalt-Bitterfelder Kreiswerken vor, dass die Berechnung der Entgelte für die Müllentsorgung nicht den Vorschriften des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt entspricht. Zuletzt hatte der Anwalt der Genossenschaft gefordert, dem Gericht den Prüfbericht des Landesrechnungshofes über die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke vorzulegen, dessen Inhalt vom Landkreis geheim gehalten wird.

Ob die Zerbster Genossenschaft auch gegen die nach 2013 erhobenen Müllentgelte klagen wird, ließ deren Vorstand, Knuth Jacob, offen. Man werde sich juristisch beraten lassen, sagte er. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich. (mz)