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Landgericht Magdeburg Landgericht Magdeburg: Zerstörtes Genweizenfeld beschäftigt erneut die Justiz

23.04.2010, 17:40

MAGDEBURG/MZ/LÖ. - Kopfschütteln über Anklage

Es widerspricht damit der Anklage der Staatsanwaltschaft, die einem Kamerateam und einem Fotografen vorgeworfen hat, durch ihr Licht die Tat überhaupt erst ermöglicht zu haben. "Quatsch" befand eine der selbst ernannten "Feld-Befreier" Ende 2009 nach Bekanntwerden der Anklage. Die Aktion hätte so oder so stattgefunden. Und auch anderswo herrschte eher Kopfschütteln. "Es scheint mir absurd, die Berichterstatter anzuklagen, wenn etwas Unrechtes geschieht", kommentierte die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalisten-Union, Ulrike Maercks-Franzen, damals.

Das Landgericht Magdeburg schloss sich dieser Ansicht nun offenbar an: Im Fall der Journalisten sei die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen worden, teilte Sprecher Christian Löffler gestern mit. Es gebe keine ausreichenden Hinweise, dass sie sich der Tat selbst oder auch nur der Beihilfe schuldig gemacht hätten.

Für die sechs "Feldbefreier" indes gehen die juristischen Auseinandersetzungen weiter. Sie müssen sich demnächst vor dem Amtsgericht Aschersleben wegen Sachbeschädigung verantworten, so Löffler. Im April 2008 hatten die Männer und Frauen ein Genweizen-Versuchsfeld des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben zerstört. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Streit um viel Geld

Parallel zu den strafrechtlichen Folgen ihrer öffentlichkeitswirksamen Aktion läuft zudem weiterhin die zivilrechtliche Auseinandersetzung um Schadensersatz, den das IPK fordert. Im Juni 2009 hatte eine Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg einen Schadensersatz in Höhe von 100 000 Euro für angemessen erklärt. Damit erteilte es dem IPK eine Absage, das zunächst 245 000 Euro gefordert hatte. Ebenso wie das IPK legten aber auch die Gentechnik-Gegner Berufung gegen die Magdeburger Entscheidung ein. Sie waren nur zur Zahlung von je 6 000 Euro bereit, als symbolischer Betrag sozusagen. Die Anwälte des IPK wiesen das als indiskutabel zurück. Am 4. Mai wird nun das Oberlandesgericht Naumburg erneut über den Fall verhandeln.