Landgericht Magdeburg Landgericht Magdeburg: 19-Jähriger gesteht Mord an Elektromeister

Magdeburg/dpa. - Im Prozess um den Mord an einem Elektromeister aus Wernigerode hat der 19 Jahre alte Angeklagte ein Geständnis abgelegt. „Ich wollte keinen verletzen. Ich hatte einfach Panik“, ließ der bei der Tat 18 Jahre alte Mann am Freitag vor dem Landgericht Magdeburg von seiner Verteidigerin erklären. „Ich bereue das alles zutiefst.“ Das Opfer war sein ehemaliger Schwiegervater. Die Staatsanwaltschaft wirft dem schmächtigen Mann, der zwei Ausbildungen abgebrochen und zuletzt nach eigener Aussage oft Alkohol getrunken hat, Mord aus Habgier vor. Er soll den 49-Jährigen getötet haben, um den Diebstahl eines Autos und ein bisschen Geldes zu vertuschen.
Der 19-Jährige, der in der Lutherstadt Wittenberg geboren wurde und zuletzt in Halberstadt lebte, war wenige Monate vor der Tat mit der Tochter des Elektromeisters liiert. Laut Anklage war er in der Nacht des 28. Mai mit dem Zug nach Wernigerode gefahren. Er habe vor dem Haus seines Ex-Schwiegervaters gelauert, um dessen stillgelegtes Auto vom Hof zu stehlen. Dieses habe er zu Geld machen wollen, ist sich Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck sicher.
„Der Angeklagte hatte sich mit einer Sturmhaube maskiert“, sagte er. Doch der Elektromeister habe ihn ertappt. „Mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole bedrohte der Angeklagte dann das Opfer, fesselte und knebelte es im Keller“, sagte Roggenbuck. Danach habe der junge Mann das Haus nach Geld durchsucht und 50 Euro gefunden.
Dann sei für den Angeklagten etwas Unerwartetes geschehen: Der Handwerker erkannte den Ex-Freund seiner Tochter trotz der Maske an dessen Stimme. Er habe ihn mit Namen angesprochen. Der Angeklagte habe sich daraufhin einen etwa drei Kilogramm schweren Vorschlaghammer geschnappt und mehrmals mit voller Wucht gegen den Kopf des vor ihm knienden gefesselten Unternehmers geschlagen. Dieser sei kurz danach an seinen schweren Verletzungen gestorben.
Der heute 19-Jährige schilderte in dem schriftlichen Geständnis, dass er bereits zwei Tage zuvor in das Haus des Handwerkers eingebrochen war. Er habe den Autoschlüssel, 70 Euro und zwei Goldringe mitgenommen. In der Tatnacht sei er in Panik geraten. „Ich wollte ihn nur im Keller einschließen und dann abhauen“, hieß es. Als der Gefesselte fragte „Bist du nicht der Christian?“ habe er nicht mehr nachgedacht und zugeschlagen. „Ich wollte nur, dass er ruhig ist.“ Vorher habe er ihm noch eine Decke über den Kopf gelegt. Dann sei er mit dem defekten Auto geflüchtet. Es wurde auf einem Supermarktparkplatz gefunden. Angehörige fanden den Toten im Keller.
Das Gericht will 21 Zeugen und 2 Sachverständige hören. Die Frau des Opfers und der Sohn treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Eine zentrale Frage des Prozesses ist das Strafmaß: Nach Erwachsenenstrafrecht droht dem Mann eine lebenslange Haftstrafe, bei einer Jugendstrafe wären es höchstens zehn Jahre Gefängnis. Der Prozess soll am 3. Dezember fortgesetzt werden.