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Landesportal Sachsen-Anhalt Landesportal Sachsen-Anhalt: Keine Schadensersatzklage nach Hacker-Angriff

04.09.2014, 06:55

Magdeburg/Hamburg - Sachsen-Anhalt verzichtet auf eine Schadensersatzklage gegen einen Hamburger Schüler, der mit einem Hacker-Angriff vor einem Jahr das Landesportal im Netz lahmgelegt hatte. „Es sind keine bezifferbaren Schäden entstanden“, sagte Vize-Regierungssprecher Rainer Metke. Die nach dem Angriff vorgezogene Umrüstung der Rechner war zudem ohnehin schon geplant.

Auch strafrechtlich ging es für den damals 18-jährigen Schüler aus Hamburg relativ glimpflich aus. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren nach der Einleitung von Erziehungsmaßnahmen ein, wie eine Sprecherin auf Anfrage sagte. Nach dem Jugendgerichtsgesetz kann die Staatsanwaltschaft dies auch ohne einen Richter entscheiden. Juristisch ist der Fall damit abgeschlossen.

Der Schüler hatte gestanden, das Rechenzentrum des Landes angegriffen zu haben. Dazu nutzte er eine relativ häufige Sicherheitslücke in der Programmierung von Webportalen: Weil der Server Benutzereingaben von außen unzureichend auf bestimmte Sonderzeichen kontrollierte, konnte der Schüler über reguläre Eingabefelder auf der Seite seine eigenen Datenbank-Befehle an den Rechner übermitteln. In Fachkreisen nennt sich der Angriff „SQL-Injection“. In der Folge war das Portal, die „Visitenkarte“ des Landes, über Tage nicht erreichbar.

Modernisierung vorgezogen

Das Land hatte allerdings ohnehin vor, das System zu aktualisieren. Dies wurde damals vorgezogen. Der Umzug auf neue Rechner sollte ursprünglich rund ein Jahr dauern, wurde nach dem Angriff aber auf zwei Monate reduziert, sagte Metke. Weil gleichzeitig alle Inhalte überarbeitet werden sollten, funktionierte aber auch nach dem Umzug nicht alles gleich wieder wie gewünscht. Gegen einen erneuten Angriff fühlt sich das Land inzwischen gut gewappnet. „Wir sind jetzt sicherheitstechnisch auf dem höchsten Stand“, sagte Metke. (dpa)