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AfD-Denkfabrik verliert Prozess Richter halten Finanzierung parteinaher Stiftungen in Sachsen-Anhalt für rechtswidrig

Magdeburger Richter stellen die Staatszuschüsse für parteinahe Stiftungen in Sachsen-Anhalt in Frage: Zur künftigen Förderung durch das Land brauche es ein neues Gesetz. Geklagt hatte die AfD-Stiftung - ihr wird Fördergeld verweigert.

Von Jan Schumann Aktualisiert: 09.03.2023, 17:49
Die AfD-nahe Friedrich-Friesen-Stiftung will in Sachsen-Anhalt Zehntausende Euro von der Landeszentrale für politische Bildung einklagen.
Die AfD-nahe Friedrich-Friesen-Stiftung will in Sachsen-Anhalt Zehntausende Euro von der Landeszentrale für politische Bildung einklagen. (Foto: Swen Pförtner/dpa)

Magdeburg/MZ - Das Verwaltungsgericht Magdeburg hält die bisherige Finanzierung parteinaher Stiftungen in Sachsen-Anhalt mit Landesgeld für rechtswidrig. Das erklärte der Vorsitzende Richter Klaus Friedrichs am Donnerstag in einem Prozess um die AfD-nahe Friedrich-Friesen-Stiftung. In dem Verfahren wollte die AfD-Stiftung zehntausende Euro Fördergeld vom Land einklagen, die sie für 2021 und 2022 beantragt hatte: Das Gericht lehnte dies ab.