AfD-Denkfabrik verliert Prozess Richter halten Finanzierung parteinaher Stiftungen in Sachsen-Anhalt für rechtswidrig
Magdeburger Richter stellen die Staatszuschüsse für parteinahe Stiftungen in Sachsen-Anhalt in Frage: Zur künftigen Förderung durch das Land brauche es ein neues Gesetz. Geklagt hatte die AfD-Stiftung - ihr wird Fördergeld verweigert.
Aktualisiert: 09.03.2023, 17:49
![Die AfD-nahe Friedrich-Friesen-Stiftung will in Sachsen-Anhalt Zehntausende Euro von der Landeszentrale für politische Bildung einklagen.](https://bmg-images.forward-publishing.io/2023/03/09/139c49a1-536c-4aae-85d0-8308266da3f0.jpeg?rect=0%2C0%2C4000%2C2667&w=1024&auto=format)
Magdeburg/MZ - Das Verwaltungsgericht Magdeburg hält die bisherige Finanzierung parteinaher Stiftungen in Sachsen-Anhalt mit Landesgeld für rechtswidrig. Das erklärte der Vorsitzende Richter Klaus Friedrichs am Donnerstag in einem Prozess um die AfD-nahe Friedrich-Friesen-Stiftung. In dem Verfahren wollte die AfD-Stiftung zehntausende Euro Fördergeld vom Land einklagen, die sie für 2021 und 2022 beantragt hatte: Das Gericht lehnte dies ab.