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  7. Politik Sachsen-Anhalt: Geheimhaltung unzulässig - Landtag muss Auslandsreisen offenlegen

Verwaltungsgericht entscheidet Geheimhaltung unzulässig - Sachsen-Anhalts Landtag muss Auslandsreisen offenlegen

Ausschüsse des Landtags reisen regelmäßig in andere Länder. Was die Abgeordneten aus Sachsen-Anhalt dort machen und was das kostet, will das Parlament aber nicht offenlegen - ein Gericht schreitet jetzt ein.

Von Hagen Eichler 19.12.2022, 12:02
In Chile wollte der Europaausschuss politische Gespräche führen. Das Land ist auch bei Touristen beliebt - hier der Stand von Viña del Mar.
In Chile wollte der Europaausschuss politische Gespräche führen. Das Land ist auch bei Touristen beliebt - hier der Stand von Viña del Mar. Foto: Miguel Moya/Agencia Uno/dpa

Magdeburg - Vietnam und Südtirol, Russland und Portugal - Landtagsabgeordnete aus Sachsen-Anhalt kommen in der Welt herum. Die Auslandsreisen von Ausschüssen sollen dem politischen Austausch dienen und dadurch am Ende Sachsen-Anhalt nutzen. Details zu den Reisen hält das Landesparlament allerdings unter Verschluss. Dagegen hat sich der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt gewehrt - mit Erfolg.