Kurzer Prozess Kurzer Prozess: Mit Bewährungsstrafen und dem Leben davon gekommen
Halle/MZ. - Im juristischen Nachspielum die schweren Auseinandersetzungen vor derhalleschen "Bar Marina", bei der am 23. Dezember2002 drei Menschen durch Schüsse verletztworden waren, gibt es die ersten Schuldsprüche.Ein Schöffengericht der Saalestadt verurteilteam Donnerstag fünf Beteiligte wegen Landfriedensbruchszu Haftstrafen zwischen vier Monaten und anderthalbJahren. Der Vollzug der Strafen wurde in allenFällen für jeweils zwei Jahre zur Bewährungausgesetzt. Die Urteile sind rechtskräftig.
Während der Verhandlung, die aufgrund derGeständigkeit aller Angeklagten nur knappsechs Stunden dauerte, übten sowohl Staatsanwaltschaftwie Verteidigung Kritik an der Polizei. Übereinstimmendhieß es: Die staatliche Ordnungsmacht habeversäumt, angemessen auf jenen Konflikt zureagieren, der am Tattag eskaliert sei undbei dem es nur durch Zufall keine Toten gegebenhabe.
Bis zu diesem Zeitpunkt war es bereits mehrfachzu brutalen Übergriffen einer albanischenGruppierung auf die hallesche Türsteher-Szenegekommen. Das Landeskriminalamt hatte nachAngaben von Staatsanwältin Viola Knatz bereitsseit Herbst 2002 Kenntnis von der explosivenLage. Der nun Angeklagte Alexander F. habedie Behörde selbst per Brief auf die Situationhingewiesen.
Für den nach weiteren Überfällen am Weihnachtsvorabenderfolgten Akt der Selbstjustiz zeigte AmtsrichterAndreas von Bennigsen-Mackiewicz allerdingskein Verständnis. Die Entscheidung, vor dervon Albanern besuchten "Bar Marina" mit etwa50 vermummten Türstehern und SympathisantenMacht zu demonstrieren, sei schlichtweg "Grütze"gewesen. "Was da veranstaltet wurde, war reinerWildwest", so der Jurist. Ein Vorwurf, demam Ende keiner der Angeklagten widersprechenwollte. Der Schreck, der den damals mehrheitlichmit Knüppeln ausgerüsteten Angreifern aufgrundder bewaffneten Gegenwehr in die Glieder gefahrensein dürfte, war einigen noch immer anzumerken.