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Korruption bei der Bahn Korruption bei der Bahn: 258000 Mark plus Millionenwunsch

Von Steffen Reichert 15.10.2001, 16:31

Halle/MZ. - Das ist nun gelungen. Seit wenigen Tagen liegtin dem Mammutverfahren, das der Bahn schonseit Monaten immer wieder neue Negativschlagzeilenproduziert, eine erste Anklage vor. Dem BahnmanagerHermann R. wird vorgeworfen, mit 258000 Markbestochen worden zu sein und in einem Falleine Million Mark gefordert zu haben: Schondas gilt als "vollende Tat" und ist deshalbstrafbar. Darüber hinaus wirft ihm die Justizden "Verrat von Dienstgeheimnissen - das iststrafbar nach dem Gesetz gegen den unlauterenWettbewerb.

Gemeinsam mit einem Geschäftspartner, gegenden der Haftbefehl zwischenzeitlich ausgesetztist, soll R. insgesamt rund drei MillionenMark dafür kassiert haben, dass er bestimmteFirmen bei der Ausschreibung millionenschwererBauprojekte bevorzugte - unter anderem beimBau der ICE-Trasse Halle-Leipzig. "Dazu laufennoch weitere Ermittlungsverfahren", so Bittmann.Zwar habe der 53-jährige Angeklagte eingeräumt,die Gelder erhalten zu haben, begründe diesaber mit Gegenleistungen wie erstellten Gutachten.Die Bahn-Manager hatten zwischenzeitlich eineGesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet.

Von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkthatte die Staatsanwaltschaft noch einen drittenHaftbefehl gegen eine mutmaßlich beteiligteFrau erwirkt. Aber auch dieser ist bereitsgegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

Die Verteidigung von R. rügt dagegen vor allemdie lange Verfahrensdauer. "Das Verfahrenläuft nun schon eineinhalb Jahre", klagt derhallesche Rechtsanwalt Lutz Lehmann. Er willzum einen den Haftbefehl anfechten, wogegensich die Anklagebehörde mit der Begründungder Flucht- und Begründungsgefahr wehrt. Zumanderen rechnet der Verteidiger damit, dasses bei einer Eröffnung der Hauptverhandlungkein schnelles Urteil gibt. "Es handelt sichum ein kompliziertes Verfahren", so Lehmann,"zumal der Angeschuldigte von seinem SchweigerechtGebrauch macht".

Dass die Staatsanwaltschaft, die das Landeskriminalamtmit den Ermittlungen beauftragt hat, mit ihremVerfahren bereits ein Ende in Sicht hat, kannausgeschlossen werden. "Jede Antwort", sagtOberstaatsanwalt Bittmann vieldeutig, "provoziertneue Fragen".