Justizvollzugsanstalt Naumburg Justizvollzugsanstalt Naumburg: Geiselnehmer muss acht Jahre in Haft
Halle/MZ/sz. - Kritik übten die Richter in ihrem Urteilsspruchauch an den Vollzugsbedingungen in Naumburg.Obwohl der Angeklagte mehrfach um eine psychologischeBetreuung gebeten hatte, soll sie ihm in derHaftanstalt nicht angeboten worden sein. "Hätteman sich im Strafvollzug des Täters angenommen,wäre es vielleicht gar nicht zu der Geiselnahmegenommen", sagte der Vorsitzende Richter HansLilie. Auch in Bezug auf den mehr oder wenigeroffenen Rauschgifthandel in der JVA, in dender Angeklagte verwickelt gewesen war, hättesich das Gericht "vorstellen können, dassvom Strafvollzug angemessener reagiert wird",hieß es in der Urteilsbegründung.
Wegen der schweren Folgen für das Opfer, dasnach der Geiselnahme heute noch in psychologischerBehandlung ist, hatte NebenklagevertreterVolker Buchwald eine zehnjährige Gefängnisstrafebeantragt. "Wir können das Opfer nicht inden Hintergrund drängen", so der Anwalt. Erappellierte an Politiker, Gesetzgeber undStrafvollzug, Vorkehrungen zu treffen, damitkünftig ähnliche Taten verhindert werden können.Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am vorhergehendenProzesstag auf acht Jahre plädiert und dabeifür die Geiselnahme, nicht aber für die sexuelleNötigung, eine verminderte Schuldfähigkeitwegen einer Persönlichkeitsstörung und einesakuten Selbstmord-Syndroms des Angeklagtenangenommen.
Um kein explizites Strafmaß, sondern um eine"gerechte Entscheidung" bat Verteidiger GünterAlbrecht die Kammer. Der Anwalt betonte, dasssein Mandant die 13-jährige Haftstrafe, dieer seit 1993 wegen Mordes an seiner Lebensgefährtinabsitzt, voll akzeptiere. Aber um die hinterdieser Tat liegenden Probleme zu bewältigen,sei in Naumburg nichts getan worden: "ZumStrafvollzug gehört auch, die Straftäter wiederintegrationsfähig zu machen. Hier ist abereinfach weggeschlossen worden und damit wares erledigt", so Albrecht.