IBG-Affäre IBG-Affäre: FDP fordert Bullerjahns Rücktritt
Magdeburg - Der Landesrechnungshof rügt scharf einen umstrittenen Zinserlass über rund 270.000 Euro durch die Finanzbehörden. Der Erlass sei „mit geltendem Steuerrecht nicht zu begründen“, teilte der Rechnungshof auf MZ-Anfrage mit. Etwa 270.000 Euro an Nachzahlungszinsen wurden durch die mittlerweile aufgelöste Oberfinanzdirektion (OFD) Firmen der Schlossgruppe Neugattersleben erlassen.
An der Schlossgruppe sind der frühere SPD-Bundestagsfraktionsvize Klaas Hübner und seine Familie als Gesellschafter beteiligt. Landes-Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) hatte der Magdeburger Volksstimme bestätigt, dass er von Hübner und seinem Vater wegen einer Betriebsprüfung angesprochen worden war. Bullerjahn hat vehement zurückgewiesen, daraufhin Druck auf die ihm unterstehenden Finanzbehörden ausgeübt zu haben. Er habe aber seinen damaligen Finanz-Staatssekretär Heiko Geue (SPD) und anschließend den noch amtierenden Staatssekretär Jörg Felgner (SPD) gebeten, an Gesprächen von OFD und Schlossgruppe-Vertretern teilzunehmen.
Keinen Hinweis auf „direkten Einfluss“ des Finanzministeriums
Für einen „direkten Einfluss“ des Finanzministeriums haben die Prüfer nun in den Akten auch keine Anhaltspunkte gefunden. Allerdings habe die OFD „wiederholt an die Hausspitze“ des Finanzministeriums berichten müssen. Nach Auffassung des Rechnungshofes hat „die Mitwirkung“ des Finanzministeriums „maßgeblich zu der Entscheidung der OFD beigetragen“. Der Rechnungshof moniert, dass vor allem die Gründe des Zinserlasses beim Finanzministerium und der OFD mangelhaft oder gar nicht dokumentiert wurden. Die Prüfer kommen zum Ergebnis, dass für den Erlass weder die persönlichen noch sachlichen Voraussetzungen vorgelegen hätten. Das hätte etwa Bedürftigkeit sein können.
Statt Bullerjahn wies am Mittwoch Staatssekretär Felgner die Kritik der Prüfer zurück. Im Gegensatz zur Ansicht des Rechnungshofes habe die Voraussetzung für einen Erlass vorgelegen. Dadurch sei eine „Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten mit offenem Ausgang vermieden“ worden. Er betonte, dass die Prüfer keine Anhaltspunkte für einen direkten Einfluss gefunden hätten. „Mutmaßungen oder Spekulationen in diesem Zusammenhang halte ich für fehl am Platz“, so Felgner.
Linke für lückenlose Aufklärung
Die Linke forderte hingegen eine vorbehaltlose Aufklärung. „Wenn gegen geltendes Recht verstoßen wurde, sind personelle Konsequenzen unumgänglich“, hieß es. Die Landes-FDP forderte Bullerjahns Rücktritt. Er würde „sich und dem Land einen Gefallen tun, den Zeitpunkt seines Ausscheidens selbst zu bestimmen“. (mz)