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Hintergrund Hintergrund: Die künftigen Ladenöffnungszeiten in Sachsen-Anhalt

16.11.2006, 06:37

Magdeburg/dpa. - Über den Zeitpunkt der Ladenöffnung von Montag bisSamstag sollen also allein die Händler entscheiden können. Jedochhaben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, dass dieGeschäfte an Samstagen nur bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen.

Laut Gesetzentwurf stehen Sonn- und Feiertage unter besonderemSchutz. Gemeinden können jedoch erlauben, dass Verkaufsstellen ausbesonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen für maximalfünf Stunden zwischen 11 und 20 Uhr geöffnet werden. Die Fraktionenvon CDU und SPD wollen in der Landtagssitzung an diesem Donnerstagaber erreichen, dass Gemeinden die Ladenöffnung in diesem Jahrausnahmsweise an fünf Sonntagen erlauben können.

Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen auf Bahnhöfen,Flugplätzen und Schiffsanlegestellen sollen an Sonn- und Feiertagenöffnen dürfen. An diesen Tagen sollen zudem für fünf zusammenhängendeStunden angeboten werden dürfen: Bäcker- oder Konditoreiwaren vomHerstellungsbetrieb, Blumen vom Blumengeschäft sowie Zeitungen undZeitschriften.

In anerkannten Kur- und Erholungsorten mit besonders starkemFremdenverkehr sollen besondere Öffnungszeiten an Sonn- undFeiertagen gelten. Ladenbesitzer sollen selbst entscheiden dürfen, obsie an 40 Tagen im Jahr jeweils 8 Stunden oder an allen Sonn- undFeiertagen für jeweils 6 Stunden zwischen 11 und 20 Uhr öffnen. Dabeiist laut Gesetzentwurf auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksichtzu nehmen. Von einer Öffnung ausgenommen sind der Karfreitag, derVolkstrauertag und der Totensonntag.