Was ist erlaubt, was ist verboten? Fragen und Antworten zu den Corona-Einschränkungen in Sachsen-Anhalt

Halle (Saale) - Der von der Landesregierung am Donnerstag beschlossene Bußgeldkatalog gegen die geltenden Kontakteinschränkungen hat für zahlreiche Nachfragen gesorgt. Am Freitag erreichten die MZ viele besorgte Anrufe und Zuschriften von Lesern, die unsicher waren, wie die Regelungen ausgelegt werden.
Demnach kostet ein unerlaubter Besuch im Altenheim oder Krankenhaus 250 Euro. Selbst bei Kindern, die einen Spielplatz besuchen, ist ein Bußgeld von 100 Euro vorgesehen. Alle Summen verdoppeln sich, wenn Polizei oder Ordnungsamt Vorsatz nachweisen können oder Wiederholungstäter erwischen. Der Bußgeldkatalog gilt wie die Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April, also auch über Ostern. Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand und das Sozialministerium beantworten für die MZ die wichtigsten Fragen.
Ist es erlaubt, sich auf einer Bank oder Wiese auszuruhen, ein Buch zu lesen oder ein Bad in der Sonne zu genießen?
Das wird regional unterschiedlich ausgelegt. In Halle ist es zwar erlaubt, sich kurz auszuruhen, aber verboten, ein Buch zu lesen oder ein Sonnenbad zu nehmen. Im Saalekreis dagegen gilt: Das Sitzen auf einer Bank oder Wiese, um ein Buch zu lesen, ist zulässig.
Ist das Angeln trotz Corona erlaubt?
Ja, das Angeln zählt als sportliche Betätigung.
Wie wird mit Personen umgegangen, die in der Öffentlichkeit auf einer Decke auf einer Wiese sitzen und weit genug von anderen Personen entfernt sind?
Das liegt im Ermessensspielraum der Behörden. Wird die Situation von ihnen als Picknick gewertet, das verboten ist, wird es teuer.
Ist Schwimmen in öffentlichen Gewässern erlaubt?
Ja, wenn es sich etwa um die Saale handelt. Aber auch im Wasser gilt das Abstandsgebot. Öffentliche Badestrände an Flüssen oder Seen sind geschlossen.
Wie verhält es sich mit Ballspielen etwa von Kindern. Zählt das als Sport und wäre damit gestattet?
Das ist erlaubt, wenn die Kinder keine Spiel-, oder Sportstätten nutzen, die in der Corona-Krise gesperrt sind. Allerdings gilt zum Beispiel auch für das Bolzen etwa auf Wiesen: Eine Ansammlung von mehreren Spielern auf engem Raum ist untersagt.
Darf ich in meinen Kleingarten gehen und Blumen gießen oder zum Beispiel ein Grab auf dem Friedhof pflegen?
Der Besuch eines Kleingartens und das Pflegen eines Grabes auf dem Friedhof sind auch weiterhin gestattet.
Darf ich derzeit noch picknicken?
Nein. Das Feiern, Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt.
Darf ich mit meiner Familie oder allein spazieren gehen?
Ja. Achten Sie auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Spaziergängern.
Darf ich zu meiner Familie oder zu meinem Lebenspartner nach Sachsen-Anhalt reisen?
Der Besuch des Lebenspartners sowie der engsten Angehörigen, insbesondere der eigenen Eltern, der Geschwister und der Kinder, ist grundsätzlich möglich.
Darf ich meinen Wohnort verlassen, um in einem anderen Ort spazieren zu gehen?
Bewegung an der frischen Luft zählt zu den triftigen Gründen, aus denen man die Wohnung oder das Haus verlassen darf. Dass man dafür die Stadtgrenze überqueren darf, hat Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) ausdrücklich zugesichert. Aber: Reisen aus touristischem Anlass sind nicht erlaubt. Ein Tagesausflug, zum Beispiel von Halle in den Harz oder an die Ostsee, ist verboten. (mz)