Flughafen Leipzig/Halle Flughafen Leipzig/Halle: Anwalt: Frachtflüge sind eigentlich Militär-Transporte
Leipzig/dpa. - Die militärischen Transportflüge am Flughafen Leipzig/Halle verstoßen nach Ansicht von Nachtfluggegnern gegen das Völkerrecht. «Es wird so getan, als ob es sich um zivile Flügehandelt. Tatsächlich handelt es sich um verdeckte militärischeFlugbewegungen», sagte Rechtsanwalt Wolfgang Baumann am Donnerstag in Leipzig. Im Prozess gegen Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle solle diese Irreführung der Öffentlichkeit aufgeklärt werden.
Baumann vertritt drei Musterkläger vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Neben den Anwohnern klagen dieFluggesellschaften Air Berlin und Condor. Diese verfolgen allerdingsandere Interessen und wollen weiterhin in der Nacht fliegen können.Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.
Es ist bereits das zweite Mal, dass sich das Gericht mit demStreit befassen muss. Im November 2006 hatte es die bisherigeuneingeschränkte 24-Stunden-Betriebserlaubnis gekippt. DasRegierungspräsidium Leipzig hatte daraufhin den sogenanntenPlanfeststellungsbeschluss ergänzt. Danach sind sind nur nochFrachtflüge rund um die Uhr genehmigt, für Touristikflüge gilt mitAblauf des Winterflugplans 2007/2008 ein Nachtflugverbot. Für Flügezum Transport von Fracht oder Personen aus militärischen oderpolizeilichen Gründen hatte die Behörde keinerlei Beschränkungenerteilt. Dies gilt auch für Flüge zur Erfüllung humanitärer Aufgaben.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Baumann weist die Genehmigung derBehörde erhebliche Fehler auf und ist deshalb aufzuheben. So habesich das Regierungspräsidium nicht mit den militärischen Flügenauseinandergesetzt. «Es hätte ein Erörterungstermin geben müssen»,sagte der Würzburger Jurist. Durch die Militärflüge erhöhe sich zudemdas Risiko für die Bevölkerung erheblich, Ziel terroristischerAnschläge zu werden.
Bei den kritisierten Flügen handelt es sich um Transitflüge derzivilen Fluggesellschaft der US-Army. Leipzig/Halle istZwischenstation für US-Streitkräfte aus dem Nahen Osten und Asien,die zum Urlaub nach Hause fliegen. Da dies auch Soldaten aus dem Irakbetrifft, sieht Kläger-Anwalt Baumann einen direkten Bezug zumKriegseinsatz.