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Ermittlungen im Fall Heiko Geue Ermittlungen im Fall Heiko Geue: Verdacht auf Untreue und Betrug

Von HENDRIK KRANERT-RYDZY 11.05.2013, 18:02
Ex-Finanzstaatssekretär Heiko Geue
Ex-Finanzstaatssekretär Heiko Geue dpa/archiv Lizenz

MAGDEBURG/MZ - Gegen den ehemaligen Staatssekretär im sachsen-anhaltischen Finanzministerium, Heiko Geue (SPD), ist Strafanzeige wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug gestellt worden. Geue, der inzwischen als Wahlkampfmanager von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück arbeitet, soll während seiner Amtszeit private Fahrten mit seinem Dienstwagen unzulässig als dienstliche deklariert und diese auch nicht als geldwerten Vorteil beim Finanzamt versteuert haben. Geue bestreitet dies. Zudem werden weitere Vorwürfe im Zusammenhang mit Geues Tätigkeit im Ministerium erhoben.

„Ermittlungen am Anfang“

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg bestätigte den Eingang einer anonymen Anzeige. Es handele sich dabei um Dinge, „die sich im weiteren Sinne unter Untreue zusammenfassen lassen“, sagte Staatsanwalt Uwe Hornburg. Zu Details wollte sich Hornburg nicht äußern, „die Ermittlungen stehen noch ganz am Anfang“. Eingereicht hat die Anzeige der Schweriner Rechtsanwalt Henning Niemann im Auftrag einer Mandantin, die anonym bleiben wolle, sagte Niemann der MZ: „Es handelt sich um eine Whistleblowerin aus dem Ministerium, die mich angewiesen hat, unter allen Umständen ihre Anonymität zu schützen.“ Als Whistelblower werden Informanten bezeichnet, die auf Missstände - etwa in Behörden - hinweisen. Niemann erklärte, er habe den Fall angenommen, weil dieser „Tatbestände enthält, die man im Kleineren und Größeren in der Politik immer wieder erlebt“. Niemann sprach in Anspielung auf den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) und dessen fragwürdigen Verquickungen von dienstlichen und privaten Angelegenheiten denn auch im Fall Geue vom Verdacht des „Wulffens“.

Niemanns Mandatin wirft Geue vor, mehrfach im Ministerium darauf gedrängt zu haben, private Fahrten als dienstliche angeben zu können, um so Geld zu sparen. Offenbar mit Erfolg. Üblicherweise dürfen Staatssekretäre ihre Dienstwagen nur innerhalb Sachsen-Anhalts auch privat kostenlos nutzen; Privatfahrten außerhalb des Bundeslandes sind mit 60 Cent je Kilometer plus 15 Cent je Kilometer für den Fahrer zu erstatten. Dabei geht es offenbar um Fahrten, die Geue zwischen seinem Arbeitsort Magdeburg und seinem Hauptwohnsitz Berlin zurücklegte. Die Strecke zwischen der Landesgrenze und der Bundeshauptstadt hätte Geue privat bezahlen müssen.

Abrechnungen korrigiert?

Die Abrechnung 2011 - nach MZ-Informationen gut 6 000 Euro - lag im April 2012 vor, doch Geue soll erst im Februar 2013 bezahlt haben - nachdem der zuständige Abteilungsleiter Frank S. den Betrag um „mehrere tausend Euro“ senkte. Ähnlich soll auch mit der Abrechnung 2012 verfahren worden sein. Hier soll S. die Dienstwagenrichtlinie sehr weit zugunsten Geues ausgelegt haben, so dass dieser statt mehrerer tausend nur 20 Euro habe zahlen müssen. Neben Geue wird daher auch gegen Abteilungsleiter S. ermittelt.

Nachfragen der MZ zu dem Thema hat das Finanzministerium mit Hinweis, dass „hier einzelpersonalbezogene Daten berührt werden“, nicht beantwortet. Über eine Strafanzeige habe man keine Kenntnis. Geue selbst ließ über einen Sprecher erklären, er habe von der Anzeige erst über die MZ erfahren. Er bestritt, private Fahrten als dienstliche deklariert oder Reisekosten verspätet beglichen zu haben.