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Eisenach Eisenach: Zwölf Jahre Haft im Prozess um lebendig Begrabenen

17.04.2013, 12:38
Der Angeklagte Matthias R. wartet im Landgericht in Meiningen (Thüringen) in Handschellen auf den Beginn der Verhandlung.
Der Angeklagte Matthias R. wartet im Landgericht in Meiningen (Thüringen) in Handschellen auf den Beginn der Verhandlung. dpa Lizenz

Meiningen/dpa - Im Mordprozess um einen in einer Eisenacher Gartenlaube lebendig begrabenen Mann ist der Angeklagte wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Dies verkündete das Landgericht Meiningen am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert.

Nach ihrer Überzeugung hatte der 42-Jährige im Juli vergangenen Jahres aus Habgier dem 33 Jahre alten Opfer den Schädel eingeschlagen und es lebend in seiner Laube in Eisenach vergraben. Der Mann erstickte.

Die Verteidigung sah dagegen keine Beweise, dass ihr Mandant der Täter war und verlangte Freispruch.

Der 42 Jahre alte Angeklagte soll im Juli vergangenen Jahres dem 33-Jährigen den Schädel eingeschlagen und ihn lebend in seiner Laube vergraben haben. Das Opfer erstickte. Der Angeklagte bestreitet die Tat.
Die Staatsanwältin berief sich in ihrem Plädoyer vor allem auf die Aussage der Ex-Freundin des Angeklagten. Sie habe die Polizei zum Fundort der Leiche geführt und ihn beschuldigt, den alkoholkranken und zeitweise Obdachlosen aus Habgier getötet zu haben. Die Aussage der Frau sei glaubwürdig gewesen. Zudem habe der Angeklagte mehrfach vor Gericht gelogen. Die Staatsanwältin zeigte sich überzeugt davon, dass der Mann aus Habgier gehandelt hat, um an die Erwerbsunfähigkeitsrente des Opfers zu kommen.
Die Leiche war in einem Nebenraum der Gartenlaube gefunden worden, die dem Paar gehörte. Der Täter hatte den Bewusstlosen dort in einem Erdloch sitzend vergraben. Das Opfer war ein Bekannter der Ex-Freundin. Das Paar betreute ihn und verwaltete das Konto, nutzte das Geld laut Anklage aber für eigene Zwecke.

Die Verteidigung sieht hingegen keine hinreichenden Beweise für eine Verurteilung. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien „reine Spekulation“. Eine Tatwaffe sei nicht eindeutig identifiziert worden. Vermutet wurde im Verlauf des Prozesses, dass der 33-Jährige mit einer Axt erschlagen wurde. Auch sei die Ex-Freundin in ihrer Aussage eben nicht glaubwürdig gewesen, sagte der Anwalt. Zudem habe sie Täterwissen gehabt.

Über Monate war der Fall Gesprächsthema Nummer eins in der Laubenkolonie „Palmental“. Fahnder und Mitarbeiter der Spurensicherung in den weißen Schutzanzügen waren wochenlang in der Siedlung unterwegs, um Hinweise zu sichern.