Dessau-Rosslau Dessau-Rosslau: Lehrerin darf wieder unterrichten
DESSAU-ROSSLAU/MZ. - Der Fall hatte sich im Februar in einer Grundschuleim Dessauer Ortsteil Kleinkühnau zugetragenund für Aufsehen gesorgt. Das Land hatte zunächstmit einer inzwischen gerichtlich gekipptenaußerordentlichen Kündigung reagiert und spätereine fristgerechte zum Jahresende nachgeschoben.
18 Jahre tadelloser Dienst
Obwohl früh erkennbar war, welcher Auffassungdas Gericht zuneigt - dass wegen einer Verfehlungnach 18 Jahren tadellosen Schuldiensts eineAbmahnung ausreichend sei - beharrte das Landesverwaltungsamtauf seiner Position. Von dieser wollte gesternzunächst auch die Vertreterin der Behörde,Saskia Abu El Wafa, nicht abrücken. Offenbarwar sie aber auch nicht mit einer ausreichendenVollmacht ausgestattet.
Richterin Barbara Hoffmann ließ sich von ElWafa und der klagenden Lehrerin noch einmalden Vorfall schildern. Genau erhellt werdenkonnten die Vorgänge aber erneut nicht. FürHoffmann stand fest, dass die Lehrerin sichzwar falsch verhalten habe, aber kein massiverÜbergriff vorlag.
Hoffmann zeigte sich befremdet über das Verhaltendes Landes. Nicht nur, dass es die Lehrerinüber Monate im Ungewissen lasse. Das Landmüsse auch bedenken, wie teuer der Fall inzwischengeworden sei, schließlich müssten bei einerWeiterbeschäftigung die entgangenen Gehälternachgezahlt werden. Hoffmann drängte zu einemVergleich. Dass das Landesverwaltungsamt nunoffenbar vier Wochen braucht, um die Höheder nachzuzahlenden Gehälter zu berechnen,erstaunte die Richterin.
Einigung in der Pause
In einer Verhandlungspause einigte mansich dann doch. Die Kündigung wird in eineAbmahnung umgewandelt, die Lehrerin erhältdas entgangene Gehalt nachgezahlt und beginnt2010 wieder als Lehrerin - allerdings nichtin der Grundschule in Kleinkühnau.